Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
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Die Norm beschreibt die Bestimmung von Geruchsstoffimmissionen in einem Beurteilungsgebiet durch Begehungen mittels Rastermessungen. Die Ermittlung der Geruchsbelastung erfolgt hierbei mit qualifizierten Prüfern, die an definierten Standorten die Umgebungsluft innerhalb eines bestimmten Messzeitintervalls auf Geruch prüfen. Die Rastermessung ist ein statistisches Erhebungsverfahren, bei dem über einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel sechs Monate) Prüfer an Rasterkreuzungspunkten im Beurteilungsgebiet nach bestimmten Verfahrensregeln Geruchswahrnehmungen aufzeichnen. Aus den Ergebnissen wird für die Beurteilungsfläche im Beurteilungsgebiet die Kenngröße der Geruchsbelastung (Anteil der Jahresstunden mit Geruchseinwirkung) berechnet. Mit derartigen Rastermessungen wird die vorhandene Geruchsbelastung festgestellt, die von Quellen außerhalb und innerhalb des Beurteilungsgebietes verursacht wird.