Kurzreferat
Die vorliegende Richtlinie ist eine Anleitung zur Messung von Geruchsstoffimmissionen in einem Beurteilungsgebiet. Die Ermittlung der Geruchsbelastung erfolgt hierbei mit qualifizierten Prüfern, die an vorher definierten Standorten die Umgebungsluft innerhalb eines bestimmten Messzeitintervalls auf Geruch prüfen. Die Rastermessung ist ein statistisches Erhebungsverfahren, bei dem über einen bestimmten Zeitraum (z.B. sechs Monate) Prüfer an Rasterkreuzungspunkten im Beurteilungsgebiet nach bestimmten Verfahrensregeln Geruchswahrnehmungen aufzeichnen. Aus den Ergebnissen wird für die Beurteilungsflächen im Beurteilungsgebiet die Kenngröße der Geruchsbelastung (Anteil der Jahresstunden mit Geruchseinwirkung) berechnet. Mit derartigen Rastermessungen wird die vorhandene Geruchsbelastung festgestellt, die von Quellen außerhalb und innerhalb des Beurteilungsgebietes verursacht wird. Rastermessungen werden in Deutschland überwiegend in Genehmigungs- und Überwachungsverfahren und in der Bauleitplanung eingesetzt, um die Geruchsvor- und/oder die Geruchsgesamtbelastung im Beurteilungsgebiet zu ermitteln.