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Norm [AKTUELL]

DIN EN 1674:2015-12

Nahrungsmittelmaschinen - Teigausrollmaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen; Deutsche Fassung EN 1674:2015

Englischer Titel
Food processing machinery - Dough sheeters - Safety and hygiene requirements; German version EN 1674:2015
Ausgabedatum
2015-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
45

ab 123,40 EUR inkl. MwSt.

ab 115,33 EUR exkl. MwSt.

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Ausgabedatum
2015-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
45
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2309273

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Einführungsbeitrag

Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm legt Sicherheits- und Hygieneanforderungen für die Gestaltung und Fertigung von Teigausrollmaschinen fest, die in der Nahrungsmittelindustrie und bei entsprechenden Handwerkstätigkeiten (Brot- und Gebäckherstellung, Süßwarenindustrie, Bäckereien, Konfekthersteller, Feinkostherstellung, Großküchen und so weiter) zur Verringerung der Dicke einer Teig- oder Kuchenmasse durch Ausrollen eingesetzt werden. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf den Transport, die Installation, die Einstellungsarbeiten, den Betrieb, die Reinigung, die Wartung, die Demontage, den Ausbau und die Entsorgung von Teigknetmaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Teigausrollmaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden. Geräusche werden nicht als eine signifikante Gefährdung angesehen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Hersteller davon befreit ist, Maßnahmen zur Verringerung der Geräuschemissionen zu ergreifen und eine Geräuschemissionserklärung abzugeben. Die folgenden Maschinen sind ausgenommen: Versuchs- und Prüfmaschinen, die in Entwicklung beim Hersteller sind; Teigausrollmaschinen, bei denen der Teig durch Gravitation in die Walzen geführt wird (zum Beispiel Teigausrollmaschinen für Pizzaböden); Haushaltsmaschinen. Diese Europäische Norm ist nicht für Teigausrollmaschinen anwendbar, die vor dem Datum dieser Veröffentlichung als EN gebaut wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1674:2015. Gegenüber der DIN EN 1674:2010-10 sind folgende signifikante Änderungen vorgenommen worden: a) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen und Gefahrbereiche für mechanische Gefährdungen ist ausführlicher festgelegt; c) neue Unterabschnitte: 5.3.5 (unbeabsichtigter/unerwarteter Anlauf) und 5.4 (Bemehlungsanlage). Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-18-01 AA "Bäckereimaschinen" im Fachbereich "Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Bäckereimaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.

Inhaltsverzeichnis
ICS
67.260
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2309273
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1674:2010-10 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 1674:2010-10 wurden folgende signifikante Änderungen vorgenommen: a) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert; b) die Liste der signifikanten Gefährdungen und Gefahrbereiche für mechanische Gefährdungen ist ausführlicher festgelegt; c) neue Unterabschnitte: 5.3.5 (unbeabsichtigter/unerwarteter Anlauf) und 5.4 (Bemehlungsanlage).

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