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Norm [AKTUELL]
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Zu den Lufterfrischern zählen alle kommerziell erhältlichen Produkte, die zur Verbesserung der Geruchsqualität der Luft bestimmt sind. Lufterfrischer finden Anwendung bei der Lösung von Problemen mit unangenehmen Gerüchen in der Innenraumluft. Darüber hinaus helfen die in Lufterfrischern verwendeten Duftstoffe bei der Erhaltung angenehmer Gerüche in Innenräumen. Lufterfrischer tragen damit zum allgemeinen Gefühl des Wohlbefindens bei. Die Nutzung von Lufterfrischern in der heimischen Umgebung nimmt stetig zu und der Handelswert in Europa wird mit 2.400.000.000 EUR pro Jahr abgeschätzt. Die Anforderungen an die chemischen Eigenschaften von Lufterfrischern werden durch EU-Verordnungen wie REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (General Product Safety Directive, GPSD) geregelt. Allerdings gibt es keine validierten Prüfverfahren zur Beurteilung der Emissionen potentiell gesundheitsschädlicher Chemikalien, die bei der Nutzung von brennbaren Lufterfrischern entstehen. Diese Europäische Norm beschreibt ein Verfahren zur Bewertung von Prüfergebnissen und die Anwendung empfohlener Emissionsgrenzen.