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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäische Norm wurde in der CEN/TC 153/WG 13 "Lebensmittelhygiene" (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) erarbeitet. Die nationalen Interessen wurden durch den Arbeitsausschuss "Lebensmittelhygiene" des NAL und vom Fachbereich "Nahrungsmittelmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Die Norm wurde unter einem Mandat erarbeitet, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, um die allgemein gültigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG) durch detaillierte Anforderungen für Nahrungsmittelmaschinen zu ergänzen und den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen grundlegenden Anforderungen zu erleichtern. Es werden allgemeine Hygieneanforderungen an Maschinen festgelegt, die zur Vorbereitung und Verarbeitung von Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr und, wo zutreffend, zur Verarbeitung von Tierfuttermitteln verwendet werden, um das Risiko von Infektion, Erkrankung, Ansteckung oder Verletzung, das vom Lebensmittel ausgehen kann, auszuschließen oder auf ein Mindestmaß herabzusetzen. Die Gefährdungen, die bei der Verwendung solcher Nahrungsmittelmaschinen typisch sind, werden identifiziert. Gestaltungsverfahren und Benutzerinformationen zur Eliminierung oder Minderung dieser Risiken werden beschrieben.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1672-2:1997-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1672-2:2009-07 , DIN EN 1672-2:2021-05 .
Gegenüber DIN EN 1672-2:1997-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Das Vorgehen zur Hygiene-Risikobeurteilung wurde aufgenommen einschließlich einer schematischen Darstellung des Ablaufs ("Hygiene risk assessment"); b) im Zusammenhang mit der Hygiene-Risikoeinschätzung wurden Aspekte bei der Feststellung der Grenzen der Maschine und der Beurteilung des Hygienerisikos einschließlich der Reduzierung des Hygienerisikos in die Norm aufgenommen; c) die Anforderungen an die Oberflächenbeschaffenheit der Werkstoffe richten sich jetzt nach DIN EN ISO 4287:1998-10, nachdem die vorher geltende Norm DIN 4762:1989-01 zurückgezogen wurde; d) es wird darauf eingegangen, dass mögliche Kreuzkontaminationen Konsequenzen für die Zuordnung von Oberflächen zu den 3 Hygienebereichen der Maschine haben können; e) Beispiele für den Einbau von Probenahmegeräten (hygienegerechte Lösung und Hygienerisiko) wurden in Anhang A aufgenommen; f) die Norm wurde redaktionell den derzeit geltenden Gestaltungsregeln angepasst.