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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt verschiedene Begriffe fest, die sich auf Gestaltung, Konstruktion, Ursprungsverpackung und Prüfung von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1, F2 und F3 beziehen, wie nach Artikel 6, Absatz (1), Abschnitt (a), Unterabschnitte (i) bis (iii) der Richtlinie 2013/29/EU. Dieses Dokument (EN 15947-1:2022) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 212 "Pyrotechnische Gegenstände" erarbeitet, dessen Sekretariat von NEN (Niederlande) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-81 AA "Pyrotechnische Gegenstände" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15947-1:2016-02 .
Gegenüber DIN EN 15947-1:2016-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Definition der Vorauswirkung angepasst, um akustische Wirkungen einzubeziehen; b) Definition von "Nettoexplosivstoffmasse", "Abschluss", "Sortimentsverpackung" und "Ursprungsverpackung" geändert; c) neue Begriffe "Los", "Losprüfung", "Ersatzanzündung", "Verschlusspapier" und "Typenprüfung" hinzugefügt; d) Definitionen von "Reststück", "Vorauseffekt", "pyrotechnischer Satz" und "Raketenabschussvorrichtung" aktualisiert; e) Dokument redaktionell überarbeitet.