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DIN EN 15721 legt ein gaschromatographisches Verfahren für Ethanol fest, mit dem höhere Alkohole (Propan-1-ol, Butan-1-ol, Butan-2-ol, 2-Methylpropan-1-ol (Isobutanol), 2-Methylbutan-1-ol und 3-Methylbutan-1-ol) bis zu 2,5 % (m/m), Methanol bis zu 3 % (m/m) und andere flüchtige Verunreinigungen, insbesondere Ethylethanoat (Ethylacetat), Ethanal (Acetaldehyd) und 1,1 Diethoxyethan (Acetal), im Konzentrationsbereich bis 2 % (m/m) bestimmt werden. Ethanol wird als Blendkomponente für Ottokraftstoffe entsprechend den CEN-Festlegungen zu Ethanol als Blendkomponente in der Norm EN 15376 verwendet. Das Prüfverfahren umfasst die qualitative und quantitative GC-Analyse einer Reihe von Molekülen, die dann verschiedenen Klassen ("Verunreinigungen", "Methanol", "höhere Alkohole") zugeordnet werden, die wiederum für die Berechnung der festgelegten Werte, wie in EN 15376 gefordert, benötigt werden.
Das Verfahren ist aufgrund möglicher Störungen nicht auf Proben denaturierten (vergällten) Ethanols anwendbar.
Das Verfahren wurde von der Arbeitsgruppe 9 des CEN/TC 19 "Gasförmige und flüssige Kraft- und Brennstoffe, Schmierstoffe und verwandte Produkte mit mineralölstämmiger, synthetischer oder biologischer Herkunft" erarbeitet, dessen Sekretariat vom NEN (Niederlande) gehalten wird, und beruht auf zwei Verfahren, die in einer europäischen Verordnung zu Spirituosen veröffentlicht wurden, und auf anderen international veröffentlichten Analysenverfahren für Spirituosen. Das zuständige deutsche Gremium ist der NA 062-06-81 AA, Spiegelausschuss zu CEN/TC 19 "Gasförmige und flüssige Kraft- und Brennstoffe, Schmierstoffe und verwandte Produkte mit mineralölstämmiger, synthetischer oder biologischer Herkunft" im Fachausschuss Mineralöl- und Brennstoffnormung (FAM) des NMP.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15721:2013-12 .