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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Düngemittel, die Kondensate aus Harnstoff und spezifizierten Aldehyden (mit Crotonaldehyd bezeichnet als Crotonylidendiharnstoff oder CDU, mit Isobutyraldehyd bezeichnet als Isobutylidendiharnstoff oder IBDU, mit Formaldehyd bezeichnet als Harnstoffformaldehyd oder Methylenharnstoff oder MU) enthalten, entsprechen dem Anhang I der Verordnung über Düngemittel (EG) Nr. 2003/2003 als Stickstoffdünger.
Die in der vorliegenden Europäischen Norm festgelegten Verfahren erlauben die quantitative Bestimmung dieser Kondensate und die Bestimmung der Löslichkeit der MU-Oligomere in Übereinstimmung mit dieser Verordnung.
Das Dokument legt zwei Verfahren (Verfahren A und Verfahren B) zur Bestimmung von Harnstoffkondensaten in Düngemitteln mit Hochleistungs-Flüssigchromatographie (HPLC) fest. Verfahren A dient der Bestimmung von Isobutylidendiharnstoff und Crotonylidendiharnstoff. Verfahren B dient der Bestimmung von Methylenharnstoff-Oligomeren. Die Norm ist anwendbar auf alle Düngemittel, die keine störenden organischen Verbindungen enthalten. Beide Verfahren wurden in Ringversuchen auf europäischer Ebene validiert.
Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 260 "Düngemittel und Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel", dessen Sekretariat vom DIN geführt wird, unter intensiver deutscher Mitarbeit im Rahmen des Mandats M/335 erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 057-03-02 AA "Düngemittel" im NAL.
Dieses Dokument ersetzt DIN CEN/TS 15705:2009-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15705:2024-04 , DIN EN 17864:2024-04 .
Gegenüber DIN CEN/TS 15705:2009-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Dokument wurde ohne technische Änderungen im einstufigen Annahmeverfahren (UAP-Verfahren) in den Status einer Europäischen Norm übernommen; b) zur Erläuterung des Zusammenhangs mit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 über Düngemittel (siehe Literaturhinweise) wurde ein Einleitungstext aufgenommen; c) zur Information über die Herstellung der Standardsubstanzen MDU und DMTU wurde eine Fußnote aufgenommen.