Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm gilt für klassifizierte schwimmende Freizeitartikel für den Gebrauch auf und im Wasser der Klasse A nach EN 15649-1, unabhängig davon, ob der Auftrieb durch Aufblasen oder selbst-schwimmende Materialien erzielt wird. Dieses Dokument (EN 15649-3) gilt im Zusammenhang mit EN 15649-1 und EN 15649-2. Bei dieser Norm handelt es sich um eine Produktnorm, die im Zusammenhang mit DIN EN 15649-1 bis -7 gilt. Die Norm behandelt insbesondere Aspekte der (Produkt-)Sicherheit. Diese Norm beinhaltet Änderungen zur DIN EN 15649-3:2009. Für diese Norm ist das Gremium NA 112-05-09 AA "Aufblasbare schwimmende Freizeitgeräte einschließlich aufblasbarer Boote und Zubehör" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15649-3:2010-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 25649-3:2018-04 .
Gegenüber DIN EN 15649-3:2010-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Einleitung wurde dahingehend geändert, dass schwimmende Freizeitartikel mit Spielzeugcharakter entfernt wurden; b) in den allgemeinen Anforderungen unter 4.1 wurde die Anforderung ergänzt, dass Gestaltung und Aussehen von schwimmenden Freizeitartikeln nicht die primäre Funktion der schwimmenden Freizeitartikel ändern bzw. einen Spielzeugcharakter erzeugen dürfen; c) in Abschnitt 7 wurde festgelegt, dass bei aufblasbaren Artikeln der Klasse A die Sicherheitsinformationen an einer Stelle angebracht sein dürfen, die innerhalb von 200 mm zur Aufblasvorrichtung beginnt; d) im Anhang A wurden tierähnlich gestaltete Artikel im Beispiel für typische Produkte in Bild A.1 gestrichen.