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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm legt Verbraucherinformationen für schwimmende Freizeitartikel für den Gebrauch auf und im Wasser nach EN 15649-1 fest. Dieses Dokument (EN 15649-2) gilt im Zusammenhang mit EN 15649-1 und den relevanten spezifischen Teilen (EN 15649-3 bis EN 15649-7). Bei dieser Norm handelt es sich um eine Produktnorm, die im Zusammenhang mit DIN EN 15649-1 und -3 bis -7 gilt. Die Norm behandelt insbesondere Aspekte der (Produkt-)Sicherheit. Diese Norm beinhaltet Änderungen zur DIN EN 15649-2:2009. Für diese Norm ist das Gremium NA 112-05-09 AA "Aufblasbare schwimmende Freizeitgeräte einschließlich aufblasbarer Boote und Zubehör" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15649-2:2010-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15649-2:2013-07 .
Gegenüber DIN EN 15649-2:2010-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Anforderung, Warnung müssen innerhalb von 200 mm von dem Aufblasventil beginnen, wurde in 5.3.1 gestrichen; b) die Anforderung an die Position der Sicherheitsinformationen in 6.4 wurde geändert; c) Klassifizierung im Abschnitt 4 wurde überarbeitet um eine eindeutigere Abgrenzung zwischen schwimmenden Freizeitartikeln und Spielzeug zu schaffen; d) 6.7 und Tabelle 4 wurden überarbeitet.