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Diese Änderung (EN 15649-2:2009+A2:2013) legt Verbraucherinformationen für schwimmende Freizeitartikel für den Gebrauch auf und im Wasser nach EN 15649-1 fest und wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 "Schwimmende Freizeitartikel zur Benutzung auf und im Wasser und zugehöriges Zubehör" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Dieses Dokument (EN 15649-2) gilt im Zusammenhang mit EN 15649-1 und den relevanten spezifischen Teilen (EN 15649-3 bis EN 15649-7). Spezifische Sicherheitsanforderungen sind in den spezifischen Normteilen EN 15649-3 bis EN 15649-7 festgelegt. Die spezifischen Normteile können Ausnahmen von denen in diesem Dokument und/oder von denen in EN 15649-1 festgelegten allgemeinen Anforderungen enthalten.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15649-2:2012-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 25649-2:2018-04 .
Gegenüber DIN EN 15649-2:2012-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Anforderung, Warnung müssen innerhalb von 200 mm von dem Aufblasventil beginnen, wurde in 5.2.1 gestrichen; b) die Anforderung an die Position der Sicherheitsinformationen in 6.4 wurde geändert; c) Klassifizierung im Abschnitt 4 wurde überarbeitet um eine eindeutigere Abgrenzung zwischen schwimmenden Freizeitartikeln und Spielzeug zu schaffen; d) 6.7 und Tabelle 4 wurden überarbeitet.