Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
In dieser Europäischen Norm sind die Eigenschaften von Profilen und Formteilen für Bodenbeläge, die aus cellulosehaltigen Materialien und Thermoplasten hergestellt sind, für Anwendungen im Außenbereich festgelegt. Diese Erzeugnisse werden üblicherweise Holz-Polymer-Werkstoffe (WPC) oder Naturfaserverbundwerkstoffe (NFC) genannt. Diese Norm gilt für extrudierte Profile sowie für Formteile, die durch andere Kunststoff verarbeitende Verfahren, zum Beispiel Spritzguss, hergestellt wurden. Gegenüber DIN CEN/TS 15534-3:2007-08 wurde der Titel geändert und neben Holz auch andere cellulosehaltige Materialien berücksichtigt. Der Anwendungsbereich wurde auf Bodenbeläge beschränkt. Für bestimmte Eigenschaften wurden Prüfbedingungen und Anforderungen festgelegt, außerdem wurden Festlegungen zur Kennzeichnung und zu Mindestprüfhäufigkeiten für die werkseigene Produktionskontrolle aufgenommen. Für diese Norm ist das Gremium NA 042-02-15-01 AK "Spiegelausschuss zu CEN/TC 249/WG 13 Holz-Polymer-Werkstoffe (WPC)" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN CEN/TS 15534-3:2007-08 .
Gegenüber DIN CEN/TS 15534-3:2007-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung der Status von Vornorm in Norm; b) Titel geändert; c) neben Holz auch andere cellulosehaltige Materialien berücksichtigt; d) Anwendungsbereich auf Bodenbeläge beschränkt; e) für bestimmte Eigenschaften Prüfbedingungen und Anforderungen festgelegt; f) Festlegungen zur Kennzeichnung in Abschnitt 5 aufgenommen; g) Anhang A zu Festlegungen zu Mindestprüfhäufigkeiten für die werkseigene Produktionskontrolle ergänzt.