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((Siehe CEN/TS 15534-1)) Der Name "Holz-Polymer-Werkstoffe", WPC, wird üblicherweise zur Bezeichnung von Werkstoffen oder Erzeugnissen verwendet, die aus einem oder mehreren Naturfasern oder Naturfasermehlen und einem Polymer oder einem Gemisch von Polymeren hergestellt werden. Naturfasern und Naturfasermehle stammen aus verschiedenen pflanzlichen Quellen (z. B. Holz, Hanf, Sisal, Jute, Kenaf, Reis) und es können alle Arten von Polymeren (neue und wiederverwertete Polymerwerkstoffe) verwendet werden; am häufigsten werden jedoch Polyvinylchlorid (PVC) Polypropylen (PP) und Polyethylen (PE) verwendet. WPC-Werkstoffe können weder als gefüllte Kunststoffe noch als eine spezielle Art von Holz betrachtet werden. Sie sollten als eigenständiger Werkstoff mit spezifischen Eigenschaften betrachtet werden. WPC-Produkte finden derzeit hauptsächlich Anwendung in Fußbodenbelägen, Seitenverkleidungen, Innen- und Außenbekleidungen, Möbeln zur Raumtrennung, Deckplatten. WPC-Werkstoffe können durch unterschiedliche Verarbeitungsverfahren hergestellt werden, z. B. Fließpressen (Extrusion) von Profilen und Rohren, Kalandrieren von Folien und Platten, oder durch Spritzgießverfahren. Die jeweiligen Anteile von Naturfasern und Polymeren sind abhängig vom Anwendungsfall und den Verarbeitungsverfahren. Da der Markt für Werkstoffe und Erzeugnisse aus WPC in Europa gegenwärtig wächst, fehlt eine Harmonisierung der Prüfverfahren, die zur Beschreibung der Eigenschaften von Werkstoffen und Produkten aus WPC und für die Spezifikationen, denen sie entsprechen sollen, erforderlich sind. Bisher hat jeder Industriezweig seine eigene Herstellpraxis und wendet seine eigenen Prüfverfahren an. In diesem Zusammenhang schien eine Europäische Technische Spezifikation die beste Wahl zur Erweiterung von Erfahrung und Kenntnissen zu sein, um die Qualität der Erzeugnisse auf diesem neuen Markt sicherzustellen. Der Status einer Technischen Spezifikation wurde auch gewählt, weil Werkstoffe und Erzeugnisse aus WPC und ihre Eigenschaften zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht ausreichend bekannt sind. Die Technische Spezifikation besteht aus folgenden Teilen: Teil 1: Festlegung der Prüfverfahren und der jeweiligen Parameter sowie der Prüfbedingungen, die zur Bestimmung der Eigenschaften von Werkstoffen und Produkten aus WPC anzuwenden sind; In dieser Technischen Spezifikation sind Prüfverfahren und die jeweiligen Parameter sowie die Prüfbedingungen festgelegt, die zur Bestimmung der Eigenschaften von Werkstoffen und Erzeugnissen aus Holz-Polymer-Werkstoffen angewendet werden. Sie gilt für verschäumte oder nicht verschäumte Holz-Polymer-Werkstoffe, die durch bestimmte Verarbeitungsverfahren hergestellt werden. Die Eigenschaften wurden anhand der Prüfverfahren gewählt, die üblicherweise im Kunststoff- und Holzbereich angewendet werden. Diese Prüfverfahren sind in erster Linie für die Beschreibung von WPC-Werkstoffen und WPC-Erzeugnissen vorgesehen. Zweck dieses Dokumentes ist die Festlegung von Prüfverfahren zur Bewertung einer Vielzahl von Leistungsmerkmalen für Werkstoffe und Erzeugnisse aus WPC. Jedoch müssen für einen gegebenen Anwendungsfall nicht notwendigerweise alle aufgeführten Eigenschaften bewertet werden. Die Technische Spezifikation trägt dem aktuellen Stand der Technik Rechnung und sie ist für die Anwendung durch Lieferer und Verarbeiter von WPC-Werkstoffen vorgesehen. Es wird keine Beschränkung für den Zellstoffgehalt angegeben. Teil 2: Festlegung der geforderten und wahlfreien Eigenschaften von WPC-Werkstoffen; In dieser Technischen Spezifikation sind die geforderten und wahlfreien Eigenschaften von Holz-Polymer-Werkstoffen festgelegt. Sie dient als Grundlage für die Spezifikationen von WPC-Werkstoffen. Teil 3: Festlegung der geforderten und wahlfreien Eigenschaften von WPC-Erzeugnissen In dieser Technischen Spezifikation sind die geforderten und wahlfreien Eigenschaften von Erzeugnissen aus Holz-Kunststoff-Verbundstoffen festgelegt. Sie dient als Grundlage für die Spezifikationen von WPC-Erzeugnissen und ist auf WPC-Erzeugnisse anwendbar, die für die Verwendung als Bodenbeläge und Seitenbekleidungen bestimmt sind. Die Europäischen Technischen Spezifikationen wurden im CEN/TC 249 "Kunststoffe" erstellt. Das zuständige nationale Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 042-02-15 AA "Spiegelauschuss zu CEN/TC 112 - ISO/TC 89 Holzwerkstoffe"
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15534-4:2014-04 , DIN EN 15534-5:2014-04 .