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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Richtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 15467:2014. Diese Europäische Norm legt die Sicherheits- und Hygieneanforderungen für die Konstruktion und Herstellung von automatischen Fischköpf- und -filetiermaschinen und für die Verwendung von Messern fest. Diese Europäische Norm gilt für Maschinen und Ausrüstungen für das Köpfen und Filetieren von Fisch in der Fisch verarbeitenden Industrie. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Maschinen zum Köpfen und Filetieren von Fisch zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden. Behandelt werden Gefährdungen während der folgenden Phasen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs: Montage und Installation, Inbetriebnahme, Einrichtung und Einstellung, Betrieb, Reinigung, Fehlersuche und Wartung. Bei Erarbeitung dieser Europäischen Norm wurden folgende Annahmen getroffen: - die Maschinen werden ausschließlich von geschulten Erwachsenen bedient; - die Maschinen werden an Arbeitsplätzen mit einer für diesen Arbeitsbereich angemessenen Beleuchtung verwendet. Diese Europäische Norm gilt nicht für Fischköpf- und -filetiermaschinen, die vor Veröffentlichung dieser EN hergestellt wurden. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-11 AA "Fischverarbeitungsmaschinen" im Fachbereich "Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Fischverarbeitungsmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.