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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäischen Normen wurden im CEN/TC 262 "Metallische und andere anorganische Überzüge" (Sekretariat: BSI, Großbritannien) unter intensiver deutscher Mitarbeit des Arbeitsausschusses NMP 163 "Prüfung von Emails und Emaillierungen" erarbeitet.
DIN EN 15159-1:
In dieser Norm sind die Qualitätsanforderungen an in verfahrenstechnischen Anlagen eingesetzte Apparate, Apparateteile sowie Einbau- und Zubehörteile aus emailliertem Stahl (einschließlich teilkristallisierten Emailschichten) und Stahlguss und die beim Hersteller durchzuführenden Prüfungen sowie erforderlichen Maßnahmen für das Ausbessern von Emailfehlern festgelegt.
Die festgelegten Prüfungen dienen dem Nachweis von Emailfehlern, der Maßgenauigkeit und der Funktionstüchtigkeit der Apparate und Teile.
Die Norm legt nicht die Anforderungen an die chemischen und physikalischen Eigenschaften des Emails fest.
DIN EN 15159-2 (Entwurf):
In der Norm sind die Qualitätsanforderungen an Chemie-Emails und an für die werkstofftechnische Spezifikation dieser Emails durch den Hersteller bei emaillierten Apparaten, Apparateteilen und Rohrleitungsteilen festgelegt, die vorwiegend für verfahrenstechnische Zwecke in Chemie-Anlagen eingesetzt werden.
Die Norm gilt nur für unlegierte und niedrig legierte emaillierbare Kohlenstoffstähle.
DIN EN 15159-3 (Entwurf):
Die Norm gilt für Qualitätsanforderungen wie Temperaturschockbeständigkeit und Temperaturfahrweise von genormten emaillierten Apparaten, Apparateteilen und Einbauteilen sowie emaillierten Rohrleitungsteilen, die vorwiegend für verfahrenstechnische Zwecke in Chemie-Anlagen eingesetzt werden.
In der Norm sind die Grenzwerte der Temperaturschockbeständigkeit mithilfe von Diagrammen (Bild 1 und Bild 2 in der Norm) festgelegt. Die Norm ist anwendbar auf einen Betriebstemperatur-Bereich von -25 °C bis +230 °C und nur für unlegierte und niedrig legierte emaillierbare Kohlenstoffstähle.
Dieses Dokument ersetzt DIN 28064:1993-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 28721-2:2011-06 .
Gegenüber DIN 28064:1993-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen aktualisiert; b) Inhalt umfangreich redaktionell überarbeitet, d. h. Abschnittstitel geändert und Festlegungen entsprechend zugeordnet.