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Dieses Dokument (EN 15152:2019) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 "Eisenbahnwesen" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Unterausschuss NA 087-00-11-03 UA "Innen- und Außenverglasung" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF). Dieses Dokument legt die funktionellen Anforderungen für Frontscheiben in Schienenfahrzeugen, einschließlich Typprüfung, Serienprüfung und Untersuchungsverfahren fest. Für Gleisbaumaschinen sind die Anforderungen dieses Dokuments anwendbar, wenn sie im Transportmodus sind (selbstangetrieben oder geschleppt). Gleisbaumaschinen im Arbeitsmodus fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments. Die Bestimmung von Größe, Form, Ausrichtung und Position von Frontscheiben fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments. Diese Angaben sind Teil der technischen Spezifikation der Frontscheiben. Dieses Dokument gilt für Frontscheiben aus Verbundglas, dem am häufigsten verwendeten Material, aber auch für andere Materialien, mit denen die Anforderungen an die Frontscheibe erfüllt werden können.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15152:2007-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15152:2024-02 .
Gegenüber DIN EN 15152:2007-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen für städtische Schienenfahrzeuge, Anforderungen für Hochgeschwindigkeitszüge und für bestimmte Gleisbaumaschinen (en: OTMs) wurden eingeführt (gesamtes Dokument und Anwendungsbereich); b) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert; c) neue Definitionen für verschiedene Arten von Frontscheiben und Verglasungen (z.B. seitliche Frontscheiben, Fahrgast-Frontscheiben usw.) und für Hotspots, Vollbahnen und Light Rails wurden eingeführt; d) neuer Unterabschnitt für die Einteilung von Frontscheiben in verschiedene Arten: Fahrzeugführer-Frontscheiben, seitliche Frontscheiben, Fahrgast-Frontscheiben (4.1.1); e) neue Definitionen für verschiedene optische Bereiche, basierend auf den Arten der Frontscheiben (4.2); f) neuer Unterabschnitt zu Anforderungen für Frontscheiben im Betrieb (4.5); g) neuer Unterabschnitt zu Anforderungen für Lagerung und Handhabung von Frontscheiben (4.6); h) neuer Abschnitt zu visuellen und optischen Anforderungen, um diese von funktionalen Anforderungen abzugrenzen (Abschnitt 5); i) neuer Unterabschnitt mit genauer Anleitung für die Untersuchung von Frontscheiben auf Fehler im Erscheinungsbild (5.1.2); j) neue Kriterien für die Definition von Fehlern und ihren Toleranzbereichen (Fehlerakzeptanz-Kriterien, 5.1.4); k) neuer Unterabschnitt, der alle optischen Anforderungen sowie zugehörige Messverfahren versammelt. Abweichende Anforderungen für städtische Schienenfahrzeuge wurden eingeführt (5.2); l) neue gesonderte Anforderung für das Prüfen von Hochgeschwindigkeitszügen. Es wurden Temperaturbereiche für die Prüfung eingeführt. Das Prüfen aus verschiedenen Winkeln (z.B. 90° oder Einbauwinkel) wurde eingeführt (6.1.1); m) Verbleibende Sicht: Neue Anforderung und zugehörige Prüfung (6.2); n) Einführung genauerer Prüfverfahren für Festigkeit gegen wiederholten Aufprall kleiner Partikel (Schotterflug) (6.4); o) Beschussfestigkeit: Neue Anforderung und zugehörige Prüfung (6.5); p) Eigenschaften im Betrieb: Neuer Abschnitt, der verschiedene Anforderungen für Heizungssysteme, Alterungsbeständigkeit, die beschleunigte Witterungsprüfung, Temperatur Zyklen usw. versammelt (Abschnitt 7); q) neuer Anhang A (Bestimmung von Frontscheibenwinkeln), der eingeführt wurde, um es dem Anwender zu erleichtern, die Art der Frontscheibe zu bestimmen (z.B. Fahrzeugführer-Frontscheibe, seitliche Frontscheibe usw.); r) neuer Anhang B (Berechnung des Transmissionsgrads bei geneigten Frontscheiben), der das Berechnungsverfahren für die Lichttransmission von Frontscheiben im Einbauwinkel erläutert; s) neuer Anhang C, der genaue Anweisungen für den Einbau von Probekörpern enthält; t) neue, genauere Kriterien für das Geschoss für die Beschussprüfung, gestützt auf aktuelle Beispiele (Anhang D) und das Geschoss für die Schotterprüfung (Anhang E); u) neuer Anhang F mit genauen Anforderungen für Probekörper, die bei den verschiedenen Prüfungen im Dokument verwendet werden; v) neuer Anhang ZA; w) Norm wurde redaktionell überarbeitet.
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