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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die europäische Änderung A1 konkretisiert in Verbindung mit der bisher geltenden Norm EN 1501-2:2005 die einschlägigen Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (gültig bis 28. Dezember 2009) sowie mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei der Anwendung der Änderung A1 in Verbindung mit der bisher gültigen Norm EN 1501-2:2005 davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Diese Änderung A1 beinhaltet die Deutsche Fassung der vom CEN/TC 183 "Abfallwirtschaft", dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird, erarbeiteten Änderung A1 zur Europäischen Norm EN 1501-2:2005. Die Arbeiten wurden von der Arbeitsgruppe 2 "Abfallsammelfahrzeuge und dazugehörige Schüttungen" (WG 2) des CEN/TC 183 durchgeführt, deren Federführung beim AFNOR (Frankreich) liegt. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 051-03-01 AA "Abfallentsorgung; Fahrzeuge und Geräte (Spiegelgremium für CEN/TC 183/WG 2)" des NKT.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1501-2:2005-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1501-2:2021-05 , DIN EN 1501-5:2021-05 , DIN EN 1501-5:2011-11 , DIN EN 1501-5:2012-02 .
Gegenüber DIN EN 1501-2:2005-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Abschnitt 2 der Verweis auf EN 1501-4 aufgenommen; b) die Abschnitte 6.14 Geräuschmessung und 6.15 Schwingungen aufgenommen; c) im Abschnitt 7.2 zusätzliche Anforderungen festgelegt; d) die Abschnitte 7.5.1 und 7.5.2 überarbeitet; e) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB, über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.