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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen an schwimmende Anlegestellen und schwimmende Anlagen für den Personenverkehr sowie deren Ausrüstung fest.
Schwimmende Anlegestellen dienen dem sicheren Zugang für Personen zu Binnenschiffen trotz teilweise erheblicher Wasserstandsschwankungen. Sie müssen die Wasserstandsschwankungen durch entsprechende Bauweisen und Verankerungsvarianten ausgleichen, je nach Ufergegebenheiten und dem Abstand zur Fahrrinne. Außerdem muss der Schiffsanlegestoß des im Vergleich zur Anlegestelle verhältnismäßig massigen Schiffs durch die Anlegestelle aufgenommen werden. Mit der vorliegenden Überarbeitung erfolgt eine Anpassung an aktuelle Anforderungen hinsichtlich Material, Größe und Aufgabe von schwimmenden Anlegestellen.
Zusätzlich wurde der Anwendungsbereich um Anforderungen an schwimmende Anlagen erweitert. Hierzu wurde der Nachweis der Schwimmstabilität auf Grundlage der metazentrischen Höhe aufgenommen, womit kleine Anleger und große schwimmende Anlagen gleichermaßen berechnet werden können. Außerdem wurden Anforderungen für Schwimmkörper aus gefüllten Auftriebselementen aufgenommen.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 15 "Fahrzeuge der Binnenschifffahrt" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 132-07-01 AA "FA Binnenschifffahrt, Wasserfahrzeuge, Hafenanlagen (BWH) und NA 132-07 FB" der DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14504:2009-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 14504:2019-09 .
Gegenüber DIN EN 14505:2009-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) Unterteilung von schwimmenden Anlegestellen in schwimmende Anlegestellen und schwimmende Anlagen je nach Funktion; c) Anpassung der technischen Anforderungen unter Berücksichtigung der Werkstoffe, aus denen das schwimmende Bauwerk besteht; d) Anpassung der Bemessungssituationen unter Berücksichtigung der Funktion der schwimmenden Anlage; e) Einführung des im Schiffsbau üblichen Metazentrums als Kriterium zur Beurteilung der Schwimmstabilität; f) Text und Zeichnungen redaktionell überarbeitet.