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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen an schwimmende Anlegestellen und schwimmende Brücken für den Personenverkehr sowie deren Ausrüstung fest.
Schwimmende Anlegestellen dienen dem sicheren Zugang für Personen zu Binnenschiffen trotz teilweise erheblicher Wasserstandsschwankungen. Sie müssen die Wasserstandsschwankungen durch entsprechende Bauweisen und Verankerungsvarianten ausgleichen, je nach Ufergegebenheiten und dem Abstand zur Fahrrinne. Außerdem muss der Schiffsanlegestoß des im Vergleich zur Anlegestelle verhältnismäßig massigen Schiffs durch die Anlegestelle aufgenommen werden. Mit der vorliegenden Fassung erfolgt eine Anpassung an aktuelle Anforderungen hinsichtlich Material, Größe und Aufgabe von schwimmenden Anlegestellen und schwimmenden Brücken.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 15 "Fahrzeuge der Binnenschifffahrt" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 132-07-01 AA "FA Binnenschifffahrt, Wasserfahrzeuge, Hafenanlagen" der DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14504:2016-09 .
Beabsichtigte Zurückziehung mit Ersatz zum 2024-12 durch: DIN EN 14504:2024-12 .
Wird ersetzt durch DIN EN 14504:2024-12 .
Gegenüber DIN EN 14504:2016-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) Definitionen überarbeitet, neue Definitionen aufgenommen; c) Klarstellung der Intaktstabilität (4.3.2); d) Klarstellung der Anforderungen für Geländer (5.1); e) Anforderungen für Steigvorrichtungen hinzugefügt (5.2.2); f) Klarstellung der Anforderungen für Lagerflächen (5.6); g) Anforderungen für die Kennzeichnung (Abschnitt 8) wurden an die Änderungen in 5.2.2 und 5.6 angepasst; h) Klarstellung der Anforderung für das Herstellerkennzeichen (8.4); i) Klarstellung der Bemessungssituationen (A.2); j) Anforderungen für Verkehrs- und Nutzlast genauer erklärt (A.6); k) Anforderungen für Hydrodynamische Einwirkungen genauer erklärt (A.7); l) Klarstellung des Schiffstrossenzugs für den Fall, dass das Fahrzeug am Ufer festgemacht ist (A.9); m) Klarstellung der Berechnung der Windlast (A.11).
Norm [VORAB BEREITGESTELLT]
Norm-Entwurf
Norm