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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die DIN EN 1440 legt Verfahren für die wiederkehrende Prüfung von ortsbeweglichen, wiederbefüllbaren Flaschen für Flüssiggas (LPG) mit einem Fassungsraum von 0,5 l bis einschließlich 150 l fest. Die Norm gilt für: - geschweißte und gelötete Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (LPG) mit festgelegter Mindest-Wanddicke (siehe EN 1442 und EN 12807 oder gleichwertige Norm); - geschweißte Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (LPG), die nach einer alternativen Gestaltung und Konstruktion hergestellt wurden (siehe EN 14140:2003+A1 oder gleichwertige Norm); - geschweißte Flaschen aus Aluminium für Flüssiggas (LPG) (siehe EN 13110 oder gleichwertige Norm); - Flüssiggasflaschen aus Verbundwerkstoff (siehe EN 14427 oder gleichwertige Norm). Diese Norm gilt nicht für Flaschen, die dauerhaft in Fahrzeugen eingebaut sind.
Gegenüber der letzten Ausgabe, DIN EN 1440:2008-06, wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der Terminologie; b) Anpassen der deutschen Übersetzung von "competent authority" ("zuständige Behörde") nach Aufnahme des Begriffs in Abschnitt 3; c) Einbeziehung der neuen RID/ADR-Vorschrift bezüglich des 15-Jahres-Intervalls zwischen wiederkehrenden Prüfungen, wie im ADR 2011 eingeführt; d) Revision des Verfahrens zur wiederkehrenden Prüfung zur Erfüllung aller RID/ADR-Vorschriften; e) Verschiebung der Anforderungen für die Prüfung von Flaschen mit einem Füllvolumen von weniger als 6,5 l vom Haupttext in einen neuen Anhang J.
Für diese Norm ist das Gremium NA 016-00-06 AA "Flüssiggas-Geräte und Ausrüstung; Spiegelausschuss zu CEN/TC 286" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1440:2008-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1440:2016-07 , DIN EN 16728:2016-07 .
Gegenüber DIN EN 1440:2008-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der Terminologie; b) Anpassen der deutschen Übersetzung von "competent authority" ("zuständige Behörde") nach Aufnahme des Begriffs in Abschnitt 3; c) Einbeziehung der neuen RID/ADR-Vorschrift bezüglich des 15-Jahres-Intervalls zwischen wiederkehrenden Prüfungen, wie im ADR 2011 eingeführt; d) Revision des Verfahrens zur wiederkehrenden Prüfung zur Erfüllung aller RID/ADR-Vorschriften; e) Verschiebung der Anforderungen für die Prüfung von Flaschen mit einem Füllvolumen von weniger als 6,5 l vom Haupttext in einen neuen Anhang J.