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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäische Norm wurde von der CEN/TC 286/WG 7 "Betriebsanforderungen - Ortsveränderliche LPG-Flaschen und ortsfeste LPG-Tanks" (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) erarbeitet. Der Arbeitsausschuss NA 016-00-06 AA "Flüssiggas-Geräte und Ausrüstung; Spiegelausschuss zu CEN/TC 286" im NDG war an der Erstellung der Norm beteiligt. Diese Europäische Norm legt Verfahren für die wiederkehrende Inspektion von ortsbeweglichen, wiederbefüllbaren Flaschen für Flüssiggas (LPG) mit einem Fassungsraum von 0,5 l bis einschließlich 150 l fest. Sie gilt für geschweißte und hartgelötete Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (LPG) mit einer festgelegten Mindestwanddicke nach EN 1442, EN 12807, EN 13322 1 sowie Anhang I, Teile 1 bis 3 der Richtlinie des Rates 84/527/EWG oder einer gleichwertigen Norm (zum Beispiel nationale Vorschriften). Sie ist für Flaschen anzuwenden, die der/dem RID/ADR entsprechen (einschließlich Flaschen mit Pi-Kennzeichnung) sowie für bestehende Flaschengruppen, die nicht der/dem RID/ADR entsprechen. Diese Europäische Norm gilt nicht für Flaschen, die dauerhaft in Fahrzeugen eingebaut sind. Gegenüber DIN EN 1440:2012-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde auf geschweißte oder hartgelötete Flaschen aus Stahl eingeschränkt; b) geschützte (umformte) Flaschen, Flaschen alternativer Auslegung (nach DIN EN 14140), geschweißte Aluminiumflaschen (nach DIN EN 13110) und Flaschen aus Verbundwerkstoffen (nach EN 14427) wurden vom Anwendungsbereich ausgenommen (für diese gilt zukünftig DIN EN 16728); c) die zugehörigen Anhänge B, C, D und G wurden gestrichen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1440:2012-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1440:2018-08 .
Gegenüber DIN EN 1440:2012-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde auf geschweißte oder hartgelötete Flaschen aus Stahl eingeschränkt; b) geschützte (umformte) Flaschen, Flaschen alternativer Auslegung (nach DIN EN 14140), geschweißte Aluminiumflaschen (nach DIN EN 13110) und Flaschen aus Verbundwerkstoffen (nach EN 14427) wurden vom Anwendungsbereich ausgenommen (hierfür gilt zukünftig DIN EN 16728); c) die zugehörigen Anhänge B, C, D und G gestrichen;