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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Lärmschutzvorrichtungen an Straßen sollten nicht nur ihre akustische Funktion und die Anforderungen an ihre bauliche Konstruktion in Übereinstimmung mit den entsprechenden Dokumenten erfüllen, sondern auch ihre Leistungsfähigkeit in dem geforderten Nutzungsdauerzeitraum aufrechterhalten. Die tragenden Bauteile müssen bis zum Ende der Nutzungsdauer annehmbare Mindestsicherheitsfaktoren aufweisen und die akustischen Elemente müssen nicht nur hinsichtlich ihrer Konstruktion, sondern auch akustisch die festgelegte Leistungsfähigkeit beibehalten. Diese Europäische Norm legt Anforderungen für die Bewertung der Nutzungsdauer fest und stellt die relevanten Expositionsbedingungen zur Verfügung. Baunormen und jegliche durchgeführten Werkstoffprüfungen sollten Nachweise über die Beständigkeit gegen festgelegte Bedingungen aus der folgenden Auswahl erbringen: I. Chemische Substanzen - Ortsabhängig II. Streusalz - Orts-/Klimaabhängig III. Schmutzwasser/Staub - Orts-/Klimaabhängig IV. Tau - Klimaabhängig V. Frost/Tauwetter - Klimaabhängig VI. Kälte - Klimaabhängig VII. Hitze - Klimaabhängig VIII. UV-Strahlung - Klimaabhängig IX. Verkehrserschütterungen - Ortsabhängig X. Biologische Prozesse - Klimaabhängig XI. Ozoneinwirkung - Ortsabhängig XII. Wasser - Klimaabhängig XIII. Spritzwasser (nass/trocken) - Ortsabhängig Für diese Norm ist das Gremium NA 005-10-26 AA "Lärmschutzvorrichtungen (Spiegelausschuss zu CEN/TC 226/WG 6) Gemeinschaftsausschuss mit FGSV" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14389-2:2004-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 14389:2023-11 .
Gegenüber DIN EN 14389-2:2004-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) neue Darstellung der Anforderung, um den Zusammenhang zur neuen EN 14389-1 herzustellen; b) in Tabelle 1 ist die Nutzungsdauer der nichtakustischen Wirksamkeit in Abhängigkeit von Umgebungsklassen durch den Hersteller anzugeben.