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Bisher legten die UIC-Vorschriften für den Einsatz eines Rades in Europa fest, dass - dessen zeichnerische Darstellung vereinheitlicht sein musste; - dessen Qualitätsvorschriften UIC 812-3 entsprachen. Um eine Möglichkeit zur Anpassung an neue Bedingungen des Eisenbahnbetriebes zu haben und um die Einführung neuer Techniken zu erleichtern, war es notwendig, den Begriff der Standardzeichnung durch die Festlegung von Lastenheften zu ersetzen. Eine Radkonstruktion muss diesen Anforderungen genügen, um auf dem europäischen Netz zugelassen zu werden. Diese Norm beschreibt das Lastenheft und gibt an, wie die Radkonstruktion zu bewerten ist. Um das Lastenheft anzuwenden, ist es erforderlich, den Anwendungsbereich des Rades festzulegen. Diese Norm gibt an, wie der Anwendungsbereich zu definieren ist. Es sind mindestens vier Gesichtspunkte mit ihren unterschiedlichen Zielsetzungen zu unterscheiden: - geometrisch: um die Austauschbarkeit verschiedener Lösungen für den gleichen Anwendungsbereich zu ermöglichen; - thermomechanisch: um die Verformungen des Rades zu beherrschen und um sicherzustellen, dass Bremsungen nicht zum Radbruch führen; - mechanisch: um sicherzustellen, dass kein Dauerschwingriss im Radsteg auftritt; - akustisch: um sicherzustellen, dass die Lösung so gut wie ein Referenzrad für den betrachteten Anwendungsbereich ist. Für jeden der drei letztgenannten Aspekte ist das Bewertungsverfahren eingeschränkt, wenn die zu erfüllenden Bedingungen bei weitem erreicht werden. Diese Norm behandelt weder die Bewertung der Nabe noch die Bewertung der statischen Auslegung des Rades. Weiterhin beinhaltet diese Norm die Änderung A2, die zur Anpassung der neuen Richtlinie 2008/57/EG zur Interoperabilität an das Normenwerk dient.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13979-1:2010-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13979-1:2020-09 , DIN EN 13979-1:2024-04 .
Gegenüber DIN EN 13979-1:2010-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Vorwort; b) Anhang ZA wurde an die Richtlinie 2008/57/EG zur Interoperabilität angepasst.
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