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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren (Phase 2/Stufe 2) und die Mindestanforderungen an die bakterizide und/oder fungizide oder levurozide Wirkung von chemischen Desinfektionsmitteln in den Bereichen Lebensmittel, Industrie, Haushalt und in öffentlichen Einrichtungen fest, die mit Wasser standardisierter Härte oder - im Fall von gebrauchsfertigen Produkten - mit Wasser eine homogene, physikalisch stabile Lösung ergeben. Ausgenommen davon sind Bereiche und Situationen mit medizinisch indizierter Desinfektion und Produkte, die auf lebenden Geweben benutzt werden.
Dieses Verfahren ist ein Laborversuch unter simulierten praxisnahen Anwendungsbedingungen. Die ausgewählten Bedingungen (Einwirkzeit, Temperatur, Organismen auf Oberflächen und so weiter) spiegeln Parameter wider, wie sie in der Praxis vorkommen, einschließlich der Bedingungen, die die Wirkung von Desinfektionsmitteln beeinflussen können. Jede Anwendungskonzentration, die aus dieser Prüfung resultiert, entspricht festgelegten experimentellen Bedingungen. Die Bedingungen genügen den allgemeinen Ansprüchen und wurden so ausgewählt, dass sie einen Vergleich zwischen Laboratorien und Produktarten erlauben. Unter besonderen Bedingungen können die Anwendungsempfehlungen für ein Produkt jedoch abweichen. In diesem Fall sind zusätzliche Prüfbedingungen erforderlich.
Dieses Dokument enthält die Änderung A1, die von CEN am 10. Juni 2019 angenommen wurde. Anfang und Ende der durch die Änderung eingefügten oder geänderten Texte sind jeweils durch Änderungsmarken angegeben.
Diese Europäische Norm wurde vom CEN/TC 216 "Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Für diese Norm ist der DIN-Normenausschuss NA 057-02-03 AA "Desinfektionsmittel Tierhaltung/Lebensmittelbereich" (Spiegelgremium für CEN/TC 216/WG 3) zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13697:2015-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13697:2024-01 .
Gegenüber DIN EN 13697:2015-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Streichung obligatorischer und zusätzlicher Prüfbedingungen (siehe Tabelle 1 und 5.5.1); b) Aktualisierung der Herstellung von Rinderserumalbumin- und Magermilch-Lösungen (siehe 5.2.2.8.2); c) Anleitung zur Verwendung eines Vakuum-Exsikkators ergänzt; d) Aktualisierung der Herstellung der Bakterien-Gebrauchskultur (siehe 5.4.1.2) und des Auszählens der Bakterien- und Pilz-Prüfsuspensionen (siehe 5.4.1.4); e) Erläuterung zur Bestimmung der mikrobiziden Konzentrationen durch Aktualisierung von 5.5.2.1 b) und Bilder von Trägern ergänzt; f) Aktualisierung der Herstellung von Verdünnungen für Pilz- und Bakterienstämme (siehe 5.5.2.2, 5.5.2.3, 5.5.2.4) und des Auszählens der Prüfmischungen (5.5.3).