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Norm [AKTUELL]
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Die Europäische Norm ist vom CEN/TC 321 "Explosivstoffe für zivile Zwecke" unter intensiver deutscher Mitarbeit erstellt worden. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NMP 898/FABERG "Explosivstoffe für zivile Zwecke" des NMP verantwortlich.
In der Norm ist ein Verfahren zum Nachweis festgelegt, dass eine flexible kunststoffummantelte Sprengschnur oder eine flexible faserumsponnene Sprengschnur für zivile Zwecke von einer flexiblen kunststoffummantelten oder von einer flexiblen faserumsponnenen Sprengschnur gezündet werden kann.