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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 13614:2011-06

Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Bestimmung des Haftverhaltens von Bitumenemulsionen bei Wasserlagerung; Deutsche Fassung EN 13614:2011

Englischer Titel
Bitumen and bituminous binders - Determination of adhesivity of bituminous emulsions by water immersion test; German version EN 13614:2011
Ausgabedatum
2011-06
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
12
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2011-06
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
12
Hinweis
Dieses Dokument wird vom Herausgeber der ersatzlos zurückgezogenen DIN 52006-1:2006-11 empfohlen.
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1726307

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Einführungsbeitrag

Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung der Haftung eines Bindemittelüberzuges aus Bitumenemulsion an Gesteinskörnung bei Wasserlagerung fest.
Das Verfahren berücksichtigt zwei verschiedene Aspekte des Haftverhaltens, das heißt das unmittelbare Haftverhalten und die Wirkung von Wasser auf die Haftung des Bindemittels.
Das Verfahren kann mit einer Referenz-Gesteinskörnung angewendet werden. In diesem Falle misst es das eigentliche Haftungsverhalten einer Bitumenemulsion. Das Verfahren kann ebenso mit einer spezifischen Gesteinskörnung angewendet werden, wie sie auch auf einer Baustelle verwendet wird.
Die Anwendung dieser Norm kann gefährliche Substanzen, Arbeitsgänge und Ausrüstung einschließen. In dieser Europäischen Norm werden nicht alle Sicherheitsprobleme angesprochen, die mit ihrer Anwendung verbunden sind. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders dieser Europäischen Norm, geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen vorzusehen und vorher zu klären, ob einschränkende Vorschriften zu berücksichtigen sind.
Die Bitumenemulsion wird unter festgelegten Bedingungen gründlich mit der jeweiligen Gesteinskörnung gemischt.
Bei der Prüfung des unmittelbaren Haftverhaltens wird die Mischung sofort unter laufendes Wasser gehalten, und der prozentuale Anteil der mit Bindemittel bedeckten Gesteinskörnungsoberfläche wird durch Sichtprüfung unter festgelegten Bedingungen festgestellt.
Bei der Prüfung der Wassereinwirkung auf das Haftverhalten des Bindemittels wird die Mischung zunächst aushärten gelassen und dann unter festgelegten Bedingungen unter Wasser gesetzt. Der prozentuale Anteil der mit Bindemittel bedeckten Gesteinskörnungsoberfläche wird durch Sichtprüfung unter festgelegten Bedingungen festgestellt.
Die Konformität mit der in EN 13808 festgelegten Anforderung an die "Haftung" ist zu beurteilen, während die Auswirkungen des Wassers auf die Haftung des Bindemittels mit einer Referenz-Gesteinskörnung gemessen werden.
Dieses Dokument (EN 13614:2011) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 336 "Bitumenhaltige Bindemittel" erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Gremium ist der Gemeinschaftsausschuss NA 062-03-32 GA "Bitumen; Prüfverfahren und Anforderungen für die Bindemittel" in den Normenausschüssen Materialprüfung (NMP) und Bauwesen (NABau) im DIN.
Die in der Anmerkung unter 5.1 beschriebene Referenz-Gesteinskörnung ist in Deutschland Taunus-Quarzit 8/10.
Gegenüber DIN EN 13614:2004-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Grundsätzlich wird bei der Versuchsbeschreibung nun zwischen der Bestimmung des unmittelbaren Haftverhaltens und der Auswirkung des Wassers auf die Haftung des Bindemittels (mehrere Stellen im Dokument) unterschieden;
b) Begriffe "unmittelbares Haftverhalten" (3.3) und "Auswirkung des Wassers auf die Haftung des Bindemittels" (3.4) wurden aufgenommen;
c) in Abschnitt 8 wird nicht mehr zwischen in Emulsionen mit begrenzter Lagerfähigkeit und lagerfähigen Emulsionen, sondern zwischen der Bestimmung des unmittelbaren Haftverhaltens und der Auswirkung des Wassers auf die Haftung des Bindemittels unterschieden.

Inhaltsverzeichnis
ICS
75.140, 91.100.50
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1726307
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13614:2004-05 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13614:2021-06 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 13614:2004-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) grundsätzlich wird bei der Versuchsbeschreibung nun zwischen der Bestimmung des unmittelbaren Haftverhaltens und der Auswirkung des Wassers auf die Haftung des Bindemittels (mehrere Stellen im Dokument) unterschieden; b) Begriffe "unmittelbares Haftverhalten" (3.3) und "Auswirkung des Wassers auf die Haftung des Bindemittels" (3.4) wurden aufgenommen; c) in Abschnitt 8 wird nicht mehr zwischen in Emulsionen mit begrenzter Lagerfähigkeit und lagerfähigen Emulsionen sondern zwischen der Bestimmung des unmittelbaren Haftverhaltens und der Auswirkung des Wassers auf die Haftung des Bindemittels unterschieden.

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