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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung der Haftung eines Bindemittelüberzuges aus Bitumenemulsion an Gesteinskörnung bei Wasserlagerung fest. Das Verfahren berücksichtigt zwei verschiedene Aspekte des Haftverhaltens, das heißt das unmittelbare Haftverhalten und die Auswirkung des Wassers auf die Haftung des Bindemittels. Das Verfahren kann mit einer Referenz-Gesteinskörnung angewendet werden. In diesem Falle misst es das eigentliche Haftungsverhalten einer Bitumenemulsion. Das Verfahren kann ebenso mit einer spezifischen Gesteinskörnung angewendet werden, wie sie auch auf einer Baustelle verwendet wird. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 336 "Bitumenhaltige Bindemittel" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 062-03-32 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NMP/NABau/FGSV 7.2.0.1: Bitumen; Prüfverfahren und Anforderungen für die Bindemittel" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13614:2011-06 .
Gegenüber DIN EN 13614:2011-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aushärten und Konditionieren der bedeckten Gesteinskörnungen innerhalb einer hitzebeständigen Glasschale in Form einer Einzelschicht an Material, anstatt sie in ein Becherglas zu legen (8.2.4 und 8.3.5); b) Durchführung der Beurteilung unter Wasser, die bei Verschmutzung mit Hilfe einer geeigneten Schreibtischlampe (8.2.5 und 8.3.7) ersetzt werden kann; c) Anforderungen an ein bestimmtes Thermometer (in der Ausgabe zuvor in 6.9 definiert) entfernt, da die Raumtemperatur mit üblichen Mitteln überprüft werden kann. Nach der Trocknung sind die Gesteinskörnungen vor Beginn des Prüfverfahrens (8.1 und 8.3.1) auf Raumtemperatur abzukühlen; d) die zulässige Grenzabweichung der Konditionierungszeit (8.3.6) wird von ±4 h auf ±2 h reduziert; e) die Anleitung für die Kennzeichnung der abgedeckten Fläche (Anhang A) wird verbessert, indem die Zeichnungen durch reale Bilder ergänzt werden.