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DIN EN 13558 Spezifizierung von coextrudierten schlagzäh-modifizierten PMMA/ABS-Platten für Badewannen und Duschwannen für den Hausgebrauch DIN EN 13559 Spezifizierung von schlagzäh-modifizierten extrudierten Acrylplatten für Duschwannen für den Hausgebrauch Diese beiden Spezifikationen beschreiben Werkstoffe, die seit geraumer Zeit neben dem vernetzten gegossenen Acryl nach DIN EN 263 für die Herstellung von Bade- und Duschwannen insbesondere im europäischen Ausland zum Einsatz gelangen. Allerdings ist der Marktanteil von Produkten hergestellt aus diesen Werkstoffen im Verhältnis zu denen aus gegossenem Acryl sehr gering. Praktische Erfahrungen zur Herstellung und Verarbeitung liegen in sehr geringem Maße vor. Es ist bislang auch kein Nachweis für die Langlebigkeit der Produkte erbracht worden. Dies waren die Gründe, warum sich Deutschland zunächst in der Abstimmung zur Aufnahme der Bearbeitung beider Themen enthielt. Beide Normen beinhalten nun Anforderungen, die gezielt auf verarbeitungstechnische Belange und Aspekte der Verbrauchstauglichkeit der Finalprodukte ausgerichtet sein sollen. Sämtliche Anforderungen sowie die dazugehörigen Prüfverfahren entsprechen der Konsensfindung in einem breiten Kreis europäischer Werkstofflieferanten und Verarbeiter. Allerdings sind diese Werkstoffe durch Rissanfälligkeit aufgefallen. Die Verarbeiter haben jedoch ein Interesse, genau diese Eigenschaft zu hinterfragen. Es wird eine Qualität suggeriert, die eigentlich nicht nachgewiesen ist. Nach deutscher Auffassung ist insbesondere mit der Unbestimmtheit in der Durchführung und Auswertung der Ergebnisse zur Spannungsrissprüfung keine Möglichkeit gegeben, zwischen Plattenlieferant und Wannenhersteller bis hin zum Endverbraucher eine direkte Kommunikation aufzubauen. Die Beständigkeit gegen Spannungsriss ist für den Verarbeiter aus technologischer Sicht von Bedeutung und sie stellt letztendlich für den Verbraucher ein wesentliches Qualitätskriterium dar. Die derzeit verfügbaren Untersuchungsergebnisse lassen jedoch subjektiven Entscheidungen und Schlussfolgerungen einen zu großen Spielraum. Eine Alternative zum jetzt aufgeführten Prüfverfahren ist zurzeit nicht denkbar. Eine Objektivierung des gesamten Prüfverfahrens oder die Entwicklung eines völlig neuen Verfahrens wird Gegenstand weiterführender Forschungsarbeiten sein müssen. Erst wenn die entsprechenden Untersuchungen zu reproduzierbaren Ergebnissen führen, dann sind Kriterium und Prüfverfahren aufzunehmen. Beide Normen sind in diesem Sinne bislang unvollständig und wurden von Deutschland abgelehnt. G. Zeisler