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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Das zuständige nationale Spiegelgremium für diese vom CEN/TC 129 "Glas im Bauwesen" erarbeitete Änderung 1 ist der Arbeitsausschuss NA 005-09-27 "Geklebte Glasfassaden". Änderung 1 zu EN 13022-1:2006 sieht ergänzende Fußnoten im Anwendungsbereich mit den Hinweisen vor, dass Haltevorrichtungen durch nationale Regeln gefordert werden dürfen und dass im Fall von Verbund- und Verbund-Sicherheitsglas SSG-Verklebungen des Typs III und IV durch nationale Reglungen verboten sein können. Weiterhin wurde in 6.2.1.1 die Formel für die Höhe der äußeren Dichtung geändert und in 6.2.1.2 der Wert der Stufe R (Abstand von der lastübertragenden Verklebung zur Glaskante) von "R kleiner/gleich 3 T" in "R kleiner/gleich 5 T" (T - Dicke der größten Glasscheibe) geändert. In der Europäischen Norm sind die Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit von Glasprodukten mit und ohne Abtragung des Eigengewichtes für die Anwendung in SSG-Systemen festgelegt. Sie stellt eine Ergänzung zu den in den entsprechenden Normen der Glasprodukte festgelegten Anforderungen in Bezug auf den Nachweis der Eignung für SSG-Systeme dar. Glasprodukte, die die Anforderungen dieser Europäischen Norm erfüllen, sind für den Einsatz in SSG-Systemen nach ETAG 002 "Structural Sealant Glazing Systems - SSGS" geeignet.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13022-1:2006-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13022-1:2014-08 .
Gegenüber DIN EN 13022-1:2006-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Vorwortes; b) Änderung zu Abschnitt 1 "Anwendungsbereich"; c) Änderungen zu 6.2.1.1 "Glas mit bündigen Kanten"; d) Änderung zu 6.2.1.2 "Stufenisolierglas".