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Die Europäischen Normen wurden in der CEN/TC 129/WG 16 "Geklebte Glasfassaden" (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) unter Mitwirkung deutscher Experten ausgearbeitet. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-09-27 AA "Geklebte Glasfassaden" im NABau.
DIN EN 13022-1:
In dieser Norm sind die Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit von Glasprodukten mit und ohne Abtragung des Eigengewichtes für die Anwendung in SSG-Systemen festgelegt. Sie stellt eine Ergänzung zu den in den entsprechenden Normen der Glasprodukte festgelegten Anforderungen in Bezug auf den Nachweis der Eignung für SSG-Systeme dar.
In der Norm werden nur Verglasungen aus Kalk-Natronsilicatglas behandelt. Kunststoff-Verglasungen sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Glasprodukte, die die Anforderungen dieser Norm erfüllen, sind für den Einsatz in SSG-Systemen nach ETAG 002 "Structural Sealant Glazing Systems - SSGS" geeignet.
Die Glasprodukte können entweder vertikal oder mit einer Neigung bis zu 30° zur Vertikalen nach außen und bei Dächern bis zu 7° zur Horizontalen in die Fassade eingebaut werden.
DIN EN 13022-2:
Diese Norm behandelt die Montage und die Verklebung von Verglasungselementen in Fenstern, Türen oder Vorhangfassadenkonstruktionen und die Montage von Verglasungselementen durch lastübertragendes Verkleben in oder auf eine Unterkonstruktion oder direkt in oder auf das Gebäude. Sie enthält Angaben für den Monteur zur Unterstützung bei der Einteilung seiner Arbeit und zum Erreichen der Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Qualitätskontrolle. Geklebte Verglasungen können als Produkt, aber auch als Montageverfahren für den Einbau von Glas in oder auf Unterkonstruktionen betrachtet werden. Für geklebte Verglasungen als Produkt erhielt die Europäische Organisation für Technische Zulassungen (EOTA) ein Mandat von der Europäischen Kommission für die Erteilung von Europäischen Technischen Zulassungen (ETAs). Diese enthalten die Bedingungen, die ein Hersteller erfüllen muss, um vollständige geklebte Verglasungen und "Bausätze" für geklebte Verglasungen, die für den Verkauf als komplettes Produkt in einer (Handels-)Transaktion vorgesehen sind, auf den Markt zu bringen. Für das Montageverfahren nach dieser Norm können Unterkonstruktion, Glasprodukte, Klebstoffe, Zubehör, Werkstoffe und Bauteile Gegenstand einzelner, unabhängiger (Handels-)Transaktionen sein; sie werden unabhängig voneinander bestellt und auf die Baustelle oder in eine Werkstatt geliefert, wo ein Monteur unter der Kontrolle eines Konstrukteurs die verschiedenen Werkstoffe und Bauteilelemente montiert und anschließend in die Konstruktion einbaut. Die Norm gilt nur, wenn die Konstruktion eines Gebäudes so geplant ist, dass die Glasprodukte im Verfahren der geklebten Verglasung direkt in das Gebäude, jedoch unter kontrollierten Umgebungsbedingungen, eingebaut werden. Das bedeutet, dass der Monteur nur für das Montieren der Verglasung, aber nicht für die Konstruktion verantwortlich ist. Montage und Konstruktion sind zwei getrennte Aufgaben mit eigenen Verantwortlichkeiten. Trotzdem müssen Konstrukteur und Monteur eng zusammenarbeiten. Um dem Monteur zu vermitteln, was die Konstruktion umfasst und welche Angaben er vom Konstrukteur benötigt, sind in dieser Norm Konstruktionsanleitungen in Form eines informativen Anhangs angegeben.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13022-1:2010-07 , DIN EN 13022-1:2014-08 .