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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm ist zusammen mit EN 13001-1 und EN 13001-2 anzuwenden und spezifiziert allgemeine Bedingungen, Anforderungen und Methoden zur Vermeidung von mechanischen Gefährdungen bei Drahtseilen von Kranen durch die Konstruktion und theoretische Überprüfung. Besondere Anforderungen für spezielle Krantypen sind in der zugehörigen Europäischen Norm für den speziellen Krantyp angegeben. Eine Liste der signifikanten Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse ist in der Norm angegeben, die zu gefährlichen Situationen für Personen während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und vorhersehbaren Missbrauchs (des Krans) führen können. Abschnitte 5 und 6 dieser Norm sind erforderlich, um die Risiken in Verbindung mit den folgenden Gefährdungen zu reduzieren oder zu eliminieren: - Überschreiten der Festigkeitsgrenzen (Fließgrenze, Bruch-, Ermüdungsfestigkeit). Diese Europäische Norm gilt für Krane, die nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Norm als Europäische Norm hergestellt werden, und dient als Referenzgrundlage für die Europäischen Normen für spezielle Krantypen (siehe Anhang C). EN 13001-3-2 berücksichtigt nur die Methode der Grenzzustände nach EN 13001-1. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 13001-3-2:2014. Für die Anwendung wird darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff "Kran" alle Maschinen zum zyklischen Heben oder zum zyklischen Heben von an Haken oder anderen Lastaufnahmeeinrichtungen hängenden Lasten verstanden werden. Das bedeutet, dass diese Norm auch zum Beispiel für Winden, die diese Definition erfüllen, anzuwenden ist. Gegenüber der DIN CEN/TS 13001-3-2:2013-01 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) im Abschnitt 6.3 Grenzseilkraft; b) im Abschnitt 6.5 Zusätzliche Anforderungen für mehrlagig wickelnde Trommeln und c) im Abschnitt 7 Stationäre Seile sind neue Sachverhalte enthalten. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" und NA 060-22-10-21 AK "Konstruktion - allgemein" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Krane und Hebezeuge sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN 13001-3-2:2014-12 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN CEN/TS 13001-3-2:2013-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Abschnitt 6.3 Grenzseilkraft; b) im Abschnitt 6.5 Zusätzliche Anforderungen für mehrlagig wickelnde Trommeln; c) im Abschnitt 7 Stationäre Seile sind neue Sachverhalte enthalten. Gegenüber DIN EN 13001-3-2:2014-12 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: - in Abschnitt 6.4.7 Seilarten, Tabelle 7 (Spalte 1, Zeile 4) wurde nicht drehungsfrei und verdichtet durch drehungsarm, verdichtet ersetzt.