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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm legt die Lasteinwirkungen fest, sie ist zusammen mit EN 13001-1 und EN 13001-3 anzuwenden und spezifiziert die Bedingungen und die Anforderungen an die konstruktive Gestaltung zur Vermeidung von mechanischen Gefährdungen bei Kranen und bietet eine Methode der Überprüfung dieser Anforderungen. Besondere Anforderungen für spezielle Krantypen sind in der zutreffenden Europäischen Norm für den speziellen Krantyp angegeben. Im Folgenden ist eine Auflistung von signifikanten Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignissen gegeben, die Risiken für Personen während des normalen Gebrauchs und vorhersehbarem Missbrauch (des Krans) zur Folge haben könnten. Abschnitt 4 dieser Norm wird zur Reduzierung oder Eliminierung der mit den folgenden Gefährdungen verbundenen Risiken benötigt: a) Instabilität des Krans oder seiner Teile (Kippen); b) Überschreitung der Festigkeitsgrenzwerte (Fließgrenze, Bruch-, Ermüdungsfestigkeit); c) elastische Instabilität des Krans oder seiner Teile (Knicken, Ausbeulen); d) Überschreitung von Temperaturgrenzwerten des Werkstoffs oder der Komponenten; e) Überschreitung der Verformungsgrenzwerte. Diese Europäische Norm gilt für Krane, die nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Norm als Europäische Norm hergestellt werden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 13001-2:2014. Für die Anwendung wird darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff "Kran" alle Maschinen zum zyklischen Heben oder zum zyklischen Heben von an Haken oder anderen Lastaufnahmeeinrichtungen hängenden Lasten verstanden werden. Das bedeutet, dass diese Norm auch zum Beispiel für Winden, die diese Definition erfüllen, anzuwenden ist. Gegenüber der DIN EN 13001-2:2012-06 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) 4.2.2.2, 4.2.3.4, 4.2.4.10, 4.3.2, 4.3.4 und 4.3.7; b) Neue Aspekte befinden sich in 4.2.4.7, 4.2.4.8, Anhang B, Anhang C und Anhang D. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" und NA 060-22-10-21 AK "Konstruktion - Allgemein" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Krane und Hebezeuge sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13001-2:2012-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13001-2:2022-10 .
Gegenüber DIN EN 13001-2:2012-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) 4.2.2.2, 4.2.3.4, 4.2.4.10, 4.3.2, 4.3.4 und 4.3.7 wurden geändert; b) neue Aspekte befinden sich in 4.2.4.7, 4.2.4.8, Anhang B, Anhang C und Anhang D.