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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm legt Verfahren zur Bestimmung der Affinität von Gesteinskörnungen und Bitumen und des Einflusses dieser Affinität auf die Anfälligkeit für das Ablösen des Bindemittels von der Gesteinskörnung fest. Diese Eigenschaft ist in erster Linie als Hilfestellung für Entwickler von Mischgutrezepturen und nicht als Eignungsprüfung gedacht. Die nach diesen Verfahren bestimmte Anfälligkeit für das Ablösen des Bindemittels von der Gesteinskörnung ist ein indirektes Maß für das Haftvermögen dieses Bindemittels an verschiedenen Gesteinskörnungen oder für das Haftvermögen verschiedener Bindemittel an einer bestimmten Gesteinskörnung. Diese Verfahren können auch zur Beurteilung der Auswirkung von Feuchte auf bestimmte Kombinationen aus Gesteinskörnung und Bindemittel mit oder ohne Haftvermittler, einschließlich Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Aminen, und Zusätzen, wie zum Beispiel hydratisierter Kalk oder Zement, herangezogen werden. Bei Anwendung des Flaschen-Rollverfahrens wird die Affinität durch visuelle Beurteilung des Umhüllungsgrades unverdichteter bitumenumhüllter Gesteinskörner nach Beanspruchung durch mechanisches Rühren in Anwesenheit von Wasser angegeben. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-10-10 AA "Asphalt (SpA zu CEN/TC 227/WG 1) Gemeinschaftsausschuss mit FGSV" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12697-11:2005-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12697-11:2020-05 .
Änderungen Gegenüber DIN EN 12697-11:2005-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: - Die Nummerierung der meisten Abschnitte und Unterabschnitte wurde geändert und die Überschriften "Teil A", "Teil B" und "Teil C" wurden gestrichen. Die drei Prüfverfahren werden jetzt als "Verfahren A" (Flaschen-Rollverfahren), "Verfahren B" (Statisches Prüfverfahren) und "Verfahren C" (Prüfverfahren des Ablösens in siedendem Wasser) bezeichnet. - 5.1.12: Eine Anforderung an die horizontale Anordnung des Rollgeräts wurde aufgenommen; - 5.2.2.1: Für die Probenahme wurde ein Verweis auf EN 58 aufgenommen; - 6.1.1: Die Überschrift "Flache Schale(n)" wurde in "Behälter mit ebenem Boden" geändert; - 6.3.1 und 6.3.2: Der frühere Text zur Vorbereitung von Gesteinskörnungen und Bitumen wurde durch einen Verweis auf ähnliche Abschnitte für das Flaschen-Rollverfahren ersetzt. - 6.4.1: Alternativ darf eine 8-11,2-Fraktion verwendet werden; Änderung der festgelegten Mischtemperatur von (130 ± 5)°C auf eine Temperatur von 15 °C weniger als die in EN 12697-35 für Mischgut festgelegte Mischtemperatur; - 6.6: Im Prüfbericht ist eine neue Zeile b) (Kennnummer der Stichproben sowie Datum und Uhrzeit der Prüfung) aufgenommen worden; - 7.2.1: Die Anforderungen an die Prüfsiebe wurden einen Verweis auf 5.2.1 ersetzt (die früher festgelegten 7 mm- und 14 mm- Siebe wurden gestrichen); - 7.5.1.1, 7.5.1.2, 7.6.1.1 und 7.6.2.1: Das Symbol "r", das früher für den Säure/Basen-Äquivalenzfaktor verwendet wurde, wurde durch das Symbol "feq" ersetzt, um eine Verwechslung mit der Wiederholpräzision (für die ebenfalls das Symbol "r" verwendet wird) zu vermeiden; - 7.3.3.4: Aufnahme von (8-11,2)mm-Gesteinskörnungen; - Aufnahme eines informativen Anhangs A.