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Norm [AKTUELL]
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Diese Typ-C-Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Sie beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit", dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird, im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten Änderung A1:2010 zur EN 12629-5-1:2003. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-13-10 "Betonsteinmaschinen" im Fachbereich Bau- und Baustoffmaschinen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Betonsteinmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt. Diese Europäische Norm konkretisiert in Verbindung mit der bisher geltenden Norm EN 12629-5-1:2003 die einschlägigen Anforderungen von Anhang I der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieser Teil von EN 12629, zusammen mit EN 12629-1:2000+A1:2010, gilt für Maschinen zur Herstellung von Rohren, Schächten und ähnlichen Betonelementen mit Fertigung in vertikaler Lage. Dieses Dokument beschreibt die zusätzlichen Anforderungen für und/oder Abweichungen von EN 12629-1:2000+A1:2010, die spezifisch für die Maschinen sind, die es abdeckt. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen des Missbrauchs, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen. Diese Europäische Norm gilt für Rohrmaschinen mit Fertigung in vertikaler Lage, die als integraler Bestandteil einer Rohrherstellungsanlage dienen können. Diese Norm behandelt Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen, die für diese Maschinen gelten. Gegenüber EN 12629-5-1:2003-12 wurden im Rahmen der Anpassung an die neue Maschinenrichtlinie folgende Änderungen vorgenommen: - Änderung des Vorworts; - Änderung der Einleitung; - Änderung und Aktualisierung des Anwendungsbereichs (Abschnitt 1); - Aktualisierung der normativen Verweisungen (Abschnitt 2); - Änderung und Aktualisierung des Abschnitts 3 (Definitionen); - Änderung und Aktualisierung der signifikanten Gefährdungen in Abschnitt 4; - Änderung und Aktualisierung der Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen in Abschnitt 5; - Änderung und Aktualisierung der Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen in Abschnitt 6; - Aktualisierung der Benutzerinformationen in Abschnitt 7; - Aktualisierung der Kennzeichnung in Abschnitt 8; - Aktualisierung der Tabellenüberschrift der Bilder B.1 bis B.4 in Anhang B (Gefahrenbereiche); - Aktualisierung des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; - Streichung der Literaturhinweise.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12629-5-1:2004-05 .
Gegenüber DIN EN 12629-5-1:2004-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Vorworts; b) Änderung der Einleitung; c) Änderung und Aktualisierung des Anwendungsbereichs (Abschnitt 1); d) Aktualisierung der normativen Verweisungen (Abschnitt 2); e) Änderung und Aktualisierung des Abschnitts 3 (Definitionen); f) Änderung und Aktualisierung der signifikanten Gefährdungen in Abschnitt 4; g) Änderung und Aktualisierung der Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen in Abschnitt 5; h) Änderung und Aktualisierung der Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen in Abschnitt 6; i) Aktualisierung der Benutzerinformationen in Abschnitt 7; j) Aktualisierung der Kennzeichnung in Abschnitt 8; k) Aktualisierung der Tabellenüberschrift der Bilder B.1 bis B.4 in Anhang B (Gefahrenbereiche); l) Aktualisierung des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; m) Streichung der Literaturhinweise.