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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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In den Europäischen Normen der Reihe DIN EN 12201 sind Anforderungen und Prüfverfahren für Rohrleitungsteile aus PE festgelegt, deren Verbindungen untereinander sowie mit Rohrleitungsteilen aus anderen Kunststoffen oder anderen Werkstoffen für die Verwendung in erdverlegten und nicht erdverlegten Rohrleitungssystemen für die Trinkwasserversorgung einschließlich der Zuführung von Rohwasser zur Aufbereitung, für die Entwässerung und Ableitung von Abwasser unter Druck, für Vakuum-Abwassersysteme sowie für den Transport von Brauchwasser. Teil 2 enthält gesonderte Festlegungen für Rohre beziehungsweise Formstücke zu allgemeinen, geometrischen, mechanischen und physikalischen Eigenschaften sowie zur Kennzeichnung. Die Europäische Norm wurde von der CEN/TC 155/WG 12 "Druckrohrsysteme aus Polyolefinen für Gas- und Wasserversorgung und Abwasserleitungen" (Sekretariat: BSI, Vereinigtes Königreich) unter aktiver deutscher Beteiligung des Gemeinschaftsunterausschusses NA 119-04-06-04 GUA "Kunststoffrohre in der Trinkwasserversorgung - PE-, PP-Wasserversorgung" des NAW erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12201-2:2003-06 , DIN EN 13244-2 Berichtigung 1:2003-08 , DIN EN 13244-2:2003-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12201-2:2013-12 .
Gegenüber DIN EN 12201-2:2003-06, DIN EN 13244-2:2003-04 und DIN EN 13244-2 Berichtigung 1:2003-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Inhalte der Normen zusammengefasst; b) Festlegungen mit DIN EN 1555-2 harmonisiert; c) normative Verweisungen aktualisiert; d) der Werkstoff PE 63 wurde gestrichen; e) Rohre mit koextrudierten Schichten wurden aufgenommen; f) Rohre mit abziehbarer Außenschicht wurden aufgenommen; g) die Festlegungen in 5.2 "Farbe" wurden präzisiert; h) Tabelle 1 wurde um die Durchmesser 1800 mm, 2000 mm, 2250 mm und 2500 mm erweitert; i) in Tabelle 5 wurden Anforderungen an den Längsschrumpf festgelegt; j) in Tabelle 5 wurde die Prüftemperatur 220 °C für die Ermittlung der thermischen Stabilität (Oxidationsinduktionszeit, OIT) erlaubt; k) der Unterabschnitt 7.4 "Steifigkeit von Rohren für Unterdruckentwässerungssysteme" wurde aufgenommen; l) die Mindestkennzeichnung von Rohren wurde angepasst durch Einführung von Kennbuchstaben für die Kennzeichnung des Anwendungsbereiches sowie entsprechende Angaben bei Rohren mit koextrudierter oder abziehbarer Schicht; m) der Anhang B "Rohre mit koextrudierten Schichten" wurde aufgenommen; n) der Anhang C "Rohre mit abziehbarer Schicht" wurde aufgenommen; o) der Anhang D "Steifigkeit von Rohren für Unterdruckentwässerungssysteme" wurde aufgenommen.