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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Teilschnittmaschinen und Continuous Miners, wie in Abschnitt 3 festgelegt (nachfolgend Maschinen genannt), zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Innerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung von Teilschnittmaschinen und Continuous Miners ist das Umkippen keine signifikante Gefährdung. Bagger liegen außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm und sind in EN 474-1:2006+A4:2013 sowie EN 474-5:2006+A3:2013 abgedeckt. Folgende Sachverhalte und Anwendungen sind nicht durch diese Europäische Norm abgedeckt: - elektrische Energieversorgung bis zum Hauptverteilerkasten; - Verwendung der Maschine in explosionsfähiger Umgebung; - Verwendung der Maschine unter Druckbedingungen; - Lade- und Transporteinrichtungen, die nicht integraler Bestandteil der Maschine sind. Diese Europäische Norm umfasst Überwachungseinrichtungen explosionsgefährdeter Atmosphären. Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen, die hergestellt wurden, bevor CEN diese Europäische Norm veröffentlichte. Die Richtlinie 94/9/EG bezüglich Ausrüstungen und Schutzsystemen, die für den Gebrauch in explosionsfähiger Atmosphäre vorgesehen sind, kann auf den Maschinentyp oder die Ausrüstungen dieser Europäischen Norm anwendbar sein. Diese Norm liefert keine Anforderungen zur Übereinstimmung mit den wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 94/9/EG. Für die Anwendung in explosionsfähiger Umgebung siehe EN 1710:2005+A1:2008. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 12111:2014. Gegenüber DIN EN 12111:2010-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung des Anwendungsbereichs, "Schlagkopfmaschinen" gestrichen; b) Aktualisierung der normativen Verweisungen; c) Verbesserung der Anforderungen an Zugangssysteme; d) Anforderungen an Steuersysteme verbessert; e) Überarbeitung der Anforderungen an hörbare und sichtbare Warnsignale; f) Verbesserung des Geräuschmessverfahrens. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-13-04 AA "Tunnelbaumaschinen" im Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Tunnelbaumaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12111:2010-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12111:2015-10 .
Gegenüber DIN EN 12111:2010-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung des Anwendungsbereichs, "Schlagkopfmaschinen" gestrichen; b) Aktualisierung der normativen Verweisungen; c) Verbesserung der Anforderungen an Zugangssysteme; d) Anforderungen an Steuersysteme verbessert; e) Überarbeitung der Anforderungen an hörbare und sichtbare Warnsignale; f) Verbesserung des Geräuschmessverfahrens.