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Norm [AKTUELL]
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In den als konsolidierte Neuausgaben erscheinenden Europäischen Normen wurde die jeweilige Änderung A1:2008 von EN 1028-2:2002 und EN 14710-2:2005 eingearbeitet. Deren Änderung wurde aus folgenden Gründen notwendig: Die Überarbeitung der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG und deren Ersatz durch 2006/42/EG erfordert die Änderung der vorgenannten Europäischen Normen, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft unter dieser Richtlinie zitiert werden. Würde keine Änderung erfolgen, würde die jeweilige Norm mit einem Anhang Z aktualisiert, der angibt, dass die Norm nicht den Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht. Dieses würde dazu führen, dass die Norm aus dem Amtsblatt gestrichen würde und somit nicht mehr als Harmonisierte Norm gilt. Um die Normen EN 1028-2:2002 und EN 14710-2:2005 als Harmonisierte Normen beizubehalten, wurde deren Inhalt sorgfältig hinsichtlich der Übereinstimmung mit der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG überprüft, und es wurde festgestellt, dass EN 1028-2:2002 und EN 14710-2:2005 den Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Deshalb hat CEN/TC 192 im Juni 2007 beschlossen, das einfache Änderungsverfahren (Typ 1) durchzuführen, bei dem keine technischen Änderungen vorgenommen werden. Es erfolgten lediglich kleine redaktionelle Änderungen (unter anderem Anpassung des Vorworts) sowie die Hinzufügung eines neuen Anhangs ZB. Die Änderungen A1:2008 konkretisieren daher in Verbindung mit den bisher geltenden Normen die einschlägigen Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (gültig bis 28. Dezember 2009) sowie mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft kann der Hersteller bei der Anwendung dieser konsolidierten Neuausgaben davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Beide konsolidierten Neuausgaben wurden von der CEN/TC 192/WG 2 "Feuerlöschpumpen" (Sekretariat: DIN) erstellt. Die Mitarbeit des DIN wird für den Bereich der CEN/TC 192/WG 2 "Feuerlöschpumpen" über den gleichnamigen Arbeitsausschuss NA 031-04-05 AA im FNFW wahrgenommen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1028-2:2002-11 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 1028-2 Berichtigung 1:2009-01 .
Gegenüber DIN EN 1028-2:2002-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung A1:2008 eingearbeitet, d. h. Aufnahme eines informativen Anhangs ZB, über den Zusammenhang zwischen der europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie notwendige redaktionelle Änderungen.