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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN 820-2:2018-09

Normungsarbeit - Teil 2: Gestaltung von Dokumenten (ISO/IEC-Direktiven - Teil 2:2016, modifiziert); Deutsche und Englische Fassung CEN/CENELEC-Geschäftsordnung - Teil 3:2017

Englischer Titel
Standardization - Part 2: Presentation of documents (ISO/IEC Directives - Part 2:2016, modified); German and English version CEN/CENELEC Internal Regulations - Part 3:2017
Ausgabedatum
2018-09
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
231

ab 367,20 EUR inkl. MwSt.

ab 343,18 EUR exkl. MwSt.

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Ausgabedatum
2018-09
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
231
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2867774

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Einführungsbeitrag

DIN 820-2 legt Regeln für den Aufbau, die Abfassung und die Gestaltung von Dokumenten fest, die als Nationale, Europäische oder Internationale Normen oder Spezifikationen vorgesehen sind. Diese Regeln beabsichtigen sicherzustellen, dass solche Dokumente unabhängig von ihrem Sachinhalt möglichst einheitlich aufgebaut werden. Es werden Gestaltungshinweise gegeben, aber nicht für Typographie und Layout. DIN 820-2 enthält die 7. Ausgabe der ISO/IEC-Direktiven - Teil 2:2016, die mit europäischen Änderungen als CEN-CENELEC-Geschäftsordnung - Teil 3 im Jahr 2017 übernommen wurde, sowie einen (normativen) nationalen Anhang NA mit zusätzlichen nationalen Regelungen. Die CEN-CENELEC-Geschäftsordnung - Teil 3 wird in der DIN 820-2 zweisprachig wiedergegeben. Damit wird die Absicht verfolgt, eine handhabbare Unterlage für die Gestaltung von Dokumenten über die nationale Normungsebene hinaus zur Verfügung zu stellen. Für diese Norm ist das Gremium NA 173-00-02 AA "Gestaltung von Normen" bei DIN zuständig.

Inhaltsverzeichnis
ICS
01.120
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2867774
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN 820-2:2012-12 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN 820-2:2020-03 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 820-2:2012-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Struktur des ISO/IEC Directives - Part 2 wurde neu geordnet, um die Auffindbarkeit der Informationen zu erleichtern. Formulierungen wurden, soweit möglich, vereinfacht und weitere Beispiele wurden aufgenommen. b) Der Ausdruck "dieses Dokument" wird als Oberbegriff für "diese Internationale Norm", "dieser Technische Bericht" usw. verwendet (siehe 3.1.1 und 10.6). c) Ein einheitlicher Aufbau, bestehend aus den Abschnitten "Anwendungsbereich", "Normative Verweisungen" und "Begriffe", wurde für alle Dokumente festgelegt, auch für solche, bei denen die Abschnitte "Normative Verweisungen" und "Begriffe" keine Informationen enthalten. d) Eine Checkliste für Verfasser und Bearbeiter von Dokumenten wurde in Anhang A aufgenommen. e) In die Tabellen mit den Verbformen zur Formulierung von Festlegungen (Tabellen 3 bis 7) wurden weitere Beispiele und gleichbedeutende Ausdrücke aufgenommen. In Tabelle 7 wurde die Verwendung der englischen Verbform "must" für von außen auferlegte Beschränkungen präzisiert. f) Die Regeln bezüglich sprachspezifischer Abkürzungen wie "ppm" wurden in 9.3 und Anhang B präzisiert. g) Der Begriff "öffentlich verfügbare" Dokumente wurde in 10.2 präzisiert. h) Die Verpflichtung, alle Teile einer Normenreihe im Vorwort aufzulisten, ist entfallen. i) Zulässigkeiten, Empfehlungen und Anforderungen wurden aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen. j) Der einleitende Text für "Normative Verweisungen" wurde geändert (siehe Abschnitt 15). k) Der einleitende Text für "Begriffe" wurde geändert (siehe Abschnitt 16). Es wurden Verweisungen auf die ISO Online Browsing Platform (OBP) und das Internationale Elektrotechnische Wörterbuch (IEV) aufgenommen, um den Anwendern die Online Suche nach Begriffen zu erleichtern. l) In den Abschnitt zu Bildern (siehe Abschnitt 28) wurden weitere Bildarten, wie technische Zeichnungen und Flussdiagramme, mit kommentierten Beispielen aufgenommen. m) Der Abschnitt "Prüfverfahren" (vormals 6.3.5) wurde überarbeitet (siehe Abschnitt 18). Die neue Abschnittsüberschrift lautet "Mess- und Prüfverfahren", und es wurde ein Unterabschnitt zu Prüfberichten hinzugefügt. n) Die frühere Anforderung, dass Anhänge in der Reihenfolge geordnet werden müssen, wie sie im Text auftreten, ist entfallen. o) Die Empfehlung, Aufzählungen durch einen Satz oder eine Wendung einzuleiten, ist entfallen. p) Der frühere Anhang F über Patentrechte wurde entfernt, um Überschneidungen mit dem ISO/IEC Directives - Part 1 zu vermeiden. q) Einführung des Konzepts des "Europäischen Vorworts" im gesamten Dokument. r) Streichung der bisherigen Begriffe 3.5.4 "nationale Abweichung" und 3.5.6 "B-Abweichung". s) Aktualisierungen der Begriffskonzepte (bisherige Begriffe 3.1.4, 3.1.6, 3.1.7, 3.1.8, 3.5.1, 3.5.3, 3.5.5 und 3.5.7). t) Verschieben des Nationalen Anhangs NA hinter das Nationale Vorwort. u) Umbenennung der Literaturhinweise in "Nationaler Anhang NB (informativ) Literaturhinweise" und Verschiebung desselben hinter den neu angeordneten Anhang NA. v) Festlegung der Position für die ggf. notwendige Angabe, dass das vorliegende Dokument auch Teil eines anderen Regelwerks ist, in Bild NA.1. w) Aufnahme einer weiteren obligatorischen Vorbemerkung für das Vorwort von DIN SPEC Dokumenten, dass diese kein Teil des Deutschen Normenwerks sind (NA.1.7). x) Aufnahme einer Ergänzung des einleitenden Text zum Abschnitt 3 "Begriffe" für rein nationale Dokumente (NA.3.2). y) Aufnahme von Formulierungen für Bereichsangaben im Text (NA.3.3.2). z) Norm redaktionell überarbeitet.

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