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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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DIN 820-2 legt Regeln für den Aufbau, die Abfassung und die Gestaltung von Dokumenten fest, die als nationale, Europäische oder Internationale Normen oder Spezifikationen vorgesehen sind. Diese Regeln beabsichtigen sicherzustellen, dass solche Dokumente unabhängig von ihrem Sachinhalt möglichst einheitlich aufgebaut werden. Es werden Gestaltungshinweise gegeben, aber nicht für Typographie und Layout. DIN 820-2 enthält die 6. Ausgabe der ISO/IEC-Direktiven - Teil 2:2011, die mit europäischen Änderungen als CEN-CENELEC-Geschäftsordnung - Teil 3 im Jahr 2011 übernommen wurde, sowie einen (normativen) nationalen Anhang NA mit zusätzlichen nationalen Regelungen. Die CEN-CENELEC-Geschäftsordnung - Teil 3 wird in der DIN 820-2 dreisprachig wiedergegeben. Damit wird die Absicht verfolgt, eine handhabbare Unterlage für die Gestaltung von Dokumenten über die nationale Normungsebene hinaus zur Verfügung zu stellen. Für diese Norm ist das Gremium NA 173-00-02 AA "Gestaltung von Normen" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 820-2:2011-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 820-2:2018-09 , DIN 820-2:2020-03 .
Gegenüber DIN 820-2:2011-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung von Verweisungen und zugehöriger Anforderungen (insbesondere die auf Begriffe bezogenen) (Abschnitt 2 und Anhang B); b) Überarbeitung des einleitenden Absatzes im Abschnitt "Normative Verweisungen" um klarzustellen, dass eine normative Verweisung als Ganzes oder teilweise angewendet werden darf (6.2.2); c) Überarbeitung der Festlegungen zur Konformitätsbewertung (6.3.5.1, 6.7 und 6.8); d) Überarbeitung der Anforderungen zu alternativen Prüfverfahren, so dass das Bezugsprüfverfahren optional und nicht vorgeschrieben ist (6.3.5.4); e) Möglichkeit hinzugefügt, Überschriften in die Literaturhinweise aufzunehmen (6.4.2); f) Klarstellung der Festlegungen zu Anmerkungen und Beispielen im Text (6.5.1); g) Überarbeitung der Festlegungen zu Patentrechten in Übereinstimmung mit den ISO/IEC-Direktiven - Teil 1 (6.6.4 und Anhang F); h) Aufnahme der Anforderung, dass keine uneindeutigen Verweisungen auf Textelemente verwendet werden dürfen (6.6.7.3.1); i) Überarbeitung der Regeln über datierte Verweisungen, so dass der Monat und wenn notwendig der Tag genannt werden dürfen (6.6.7.5.3); j) wo angebracht, den Begriff "Gleichung" ersetzt durch "Formel" (6.6.10); k) Hinzufügen von Nachschlagewerken für Verbraucherinteressen und internationale Normung und Standardisierung (B.22 und B.23); l) Festlegungen zur Fortsetzung von Bildern und Tabellen geändert (6.6.5.8 und 6.6.6.5); m) Anhang D "Aufbau und Gestaltung von Begriffen" entsprechend ISO 10241-1:2011 komplett überarbeitet; n) Hinweise für das Einreichen von Kommentaren zu Norm- und DIN SPEC-Entwürfen im Anwendungswarnvermerk neu geordnet und präzisiert (NA.1.4.1, d) und NA.1.4.2); o) Norm redaktionell überarbeitet.