Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument gilt für elektromotorisch betriebene Hebevorrichtungen, deren Hauptantriebselement ein elektrischer Rohrmotor mit einer Gebrauchstauglichkeit nach DIN EN 14202 ist. Sie sind für das geführte Heben in Lagerzustand, das Halten in Lagerzustand und geführte Absenken in Betriebszustand für in Hallen eingebaute, genormte Turn- und Spielfeldgeräte konstruiert (Klasse A). Für alle anderen elektromotorischen Hebevorrichtungen, deren Hauptantriebselement kein elektrischer Rohrmotor ist, oder ein hydraulischer, oder pneumatischer Motor sowie für nicht geführte Hubbewegungen, oder in Lagerzustand freischwebenden Turn- und Spielfeldgeräten gilt DIN EN 14492 2:2019-09 (Klasse B). Dieses Dokument ist nicht anwendbar für handbetriebene Hebevorrichtungen, wie z. B. handkurbelgetriebene oder mit Gegengewicht arbeitende Hebevorrichtungen. Dieses Dokument ist nicht anwendbar auf Teile des Gerüstes der Hebe- oder Sicherheitsvorrichtung, deren Aufhängung oder deren Befestigungspunkte sowie Vorrichtungen zur Geräteeinstellung und/oder das Turn- und Spielfeldgerät selbst. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 112-01-02 AA „Turngeräte, Matten und Spielfeldgeräte“ im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 7892:2017-11 .
Gegenüber DIN 7892:2017-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen aktualisiert; b) Aufnahme eines neuen Begriffs in Abschnitt 3; c) Überarbeitung der sicherheitstechnischen Anforderung; d) Dokument redaktionell überarbeitet.