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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Aufgabe der Desinfektion ist die Abtötung von Krankheitserregern an und in kontaminierten Objekten.
Die in der Norm DIN 58949-3 beschriebenen Dampf-Desinfektionsverfahren dienen vorzugsweise zur Desinfektion von Bettausstattungen, aber auch von Abfällen. Die Apparate sind in der Regel ein Bestandteil der zentralen Bettenaufbereitung. Daher stellt der gleichzeitige Einsatz der Anlagen zur Desinfektion von Abfällen aufgrund der Verschmutzungsgefahr und der Geruchsbelästigung ein Problem dar. Bei entsprechender organisatorischer Trennung ist jedoch auch eine gemeinsame Nutzung der Apparate zur Desinfektion von Bettausstattungen und Abfällen denkbar.
Die Norm gilt für die Prüfung auf Wirksamkeit von Dampf-Desinfektionsapparaten nach DIN 58949-2, einschließlich des Desinfektionsprozesses. Sie gilt auch für die Dampfdesinfektion von Abfällen, an die aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen zu stellen sind, das heißt für Abfälle, die aufgrund von § 17 Infektionsschutzgesetz behandelt werden müssen oder gemäß Europäischem Abfallkatalog dem Schlüssel 18 01 03 entsprechen.
In DIN 58949-3 wird der Einsatz von Dampf-Desinfektionsapparaten für die Behandlung von Abfällen aus öffentlichen oder privaten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes behandelt. Die Norm beinhaltet Prüfungsarten, Prüfbeladung, Prüfgeräte und biologische Indikatoren, Prüfumfang sowie Durchführung und Auswertung. Im Anhang B sind Beispiele für die Verteilung von biologischen Indikatoren und Thermoelementen aufgeführt.
Aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zum betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich Anforderungen, die über die in der Norm enthaltenen hinausgehen. Gleiches kann sich ebenfalls hinsichtlich der Anforderungen und Prüfungen der Druckgeräte ergeben.
Die Norm wurde im Arbeitsausschuss NA 063-04-03 AA "Desinfektionsapparate" des Normenausschuss Medizin (NAMed) erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 58949-3:2004-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 58949-3:2020-09 .
Gegenüber DIN 58949-3:2004-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normative Verweisungen wurden aktualisiert; b) Prüfung nach Aufstellung und Periodische Prüfung überarbeitet; c) Anforderungen zu den biologischen Indikatoren überarbeitet; d) neuer Unterabschnitt zu Anforderungen zur Prüfung von flüssigem Desinfektionsgut ergänzt; e) Anforderungen zur Auswertung der mikrobiologischen und thermoelektrischen Prüfung überarbeitet; f) im Prüfbericht Angabe zur Art und Spezifikation der Messgeräte ergänzt; g) Norm redaktionell überarbeitet.