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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Festlegungen für Prüfsysteme in Form von Maschinen, Geräten, Anlagen und Einrichtungen, mit denen durch mechanische Beanspruchung an Proben, zum Beispiel an Probestäben, Formelementen, Bauteilen und Bauteilgruppen, Eigenschaftswerte ermittelt werden. Hierzu gehören: - Werkstoffprüfmaschinen, die verwendungsfertig zusammengesetzt geliefert und unverändert verwendet werden (zum Beispiel Universalprüfmaschinen); - Werkstoffprüfeinrichtungen, die aus einzelnen Komponenten bestehen, vom gleichen Hersteller oder verschiedenen Herstellern beschafft oder selbst gefertigt wurden und in unterschiedlicher Weise am Aufstellungsort zusammengesetzt werden. Diese Komponenten sind für sich verwendungsfertige Arbeitseinrichtungen. Die in dieser Norm aufgeführten sicherheitstechnischen Festlegungen dienen dazu, die in den relevanten Vorschriften und Normen (Abschnitt 2) genannten Schutzziele zu erreichen. Die Norm findet Anwendung für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und den Betrieb von Werkstoffprüfsystemen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 51233:2007-04 .
Gegenüber DIN 51233:2007-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der normativen Verweisungen in Abschnitt 2; b) Streichung von Abschnitt 3 "Begriffe", dafür neuer Abschnitt 3 "bestimmungsgemäße Verwendung", dessen Inhalt an die EG-Maschinenrichtlinie angepast wurde; c) 4.3 nach DIN 51233:2007-04 gestrichen, da ansonsten ein Wiederspruch zur EG-Maschinenrichtlinievorläge; d) 4.5 nach DIN 51233:2007-04, in dieser Version 4.4, wurde überarbeitet und ergänzt um die beiden Betriebsarten "Einrichten" und "Prüfen"; e) in 5.2 wurde die Beschreibung gestrichen, dafür wurde eine Verweisung auf DIN EN 13850 aufgenommen; f) in 5.3.3 erfolgte eine Ergänzung um "Tippbetrieb"; g) in 5.5 Inhalt an die Maschinenrichtlinie angepasst; h) 5.6.1 nach DIN 51233:2007-04 gestrichen; i) 5.6.4nach DIN 51233:2007-04 ist jetzt 5.6.3 und wurde inhaltlich an die EG-Maschinenrichtlinie angepasst; j) 7.3.3.1 wurde inhaltlich detaillierter beschrieben; k) 7.3.3.2 wurde inhaltlich konkreter beschrieben; l) in 7.9.4 Gefährdung für Energien über 5,5 J ergänzt; m) Abschnitt 8 wurde inhaltlich an die EG-Maschinenrichtlinie angepasst.