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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt einen einheitlichen Vordruck zur Übermittlung von Instruktionen für den Güterversand, vorrangig im Landverkehr, fest. Diese Instruktionen können von einem Lieferanten/Versender oder einem Empfänger einem Spediteur gegeben werden. Der Vordruck wird üblicherweise von einem Lieferanten/Versender erstellt, gegebenenfalls vom Spediteur ergänzt, und dem Warenempfänger beim Wareneingang ausgehändigt. Der Vordruck soll durch die Verwendung einer einheitlichen Terminologie die Verständigung zwischen den Geschäftspartnern erleichtern und den Güterversand rationalisieren. Die vorliegende Überarbeitung der DIN 5018 war notwendig, da nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR 2011) die Angabe des Tunnelbeschränkungscodes zwingend vorgegeben ist. Zusammen mit der Tunnelkategorie regelt dieser Code, welche Gefahrengüter einen Tunnel passieren dürfen. Die Norm wurde vom Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA), Arbeitsausschuss NA 043-03-03 AA "Elektronisches Geschäftswesen" erarbeitet. Der NIA ist unter anderem für normative Festlegungen im Anwendungsbereich des elektronischen Datenaustausches (EDI) im weiteren Sinn auch Electronic Commerce zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN 5018:2004-04 .
Gegenüber DIN 5018:2004-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung des Feldes "Tunnelbeschränkungscode" in den Bildern 1, 2 und 3 sowie in Tabelle 1 (Feld 29) in Anpassung an das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR 2011); b) Überarbeitung der Einleitung und Integration in das Vorwort; c) Norm redaktionell überarbeitet.