Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.

Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden. 

Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.

Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr! 

Ihre DIN Media GmbH

Wir sind telefonisch für Sie erreichbar!

Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

DIN Media Kundenservice
Telefon +49 30 58885700-70

Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN 5018:2004-04

Geschäftsvordrucke - Speditionsauftrag

Englischer Titel
Business forms - Forwarding instruction
Ausgabedatum
2004-04
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
12

ab 56,60 EUR inkl. MwSt.

ab 52,90 EUR exkl. MwSt.

Format- und Sprachoptionen

PDF-Download 1
  • 56,60 EUR

Versand (3-5 Werktage) 1
  • 68,30 EUR

Mit dem Normenticker beobachten

1

 Achtung: Dokument zurückgezogen!

Einfach Abo: Jetzt Zeit und Geld sparen!

Dieses Dokument können Sie auch abonnieren – zusammen mit anderen wichtigen Normen Ihrer Branche. Das macht die Arbeit leichter und rechnet sich schon nach kurzer Zeit.

Sparschwein_data
Abo Vorteile
Sparschwein Vorteil 1_data

Wichtige Normen Ihrer Branche, regelmäßig aktualisiert

Sparschwein Vorteil 2_data

Viel günstiger als im Einzelkauf

Sparschwein Vorteil 3_data

Praktische Funktionen: Filter, Versionsvergleich und mehr

Ausgabedatum
2004-04
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
12

Schnelle Zustellung per Download oder Versand

Sicherer Kauf mit Kreditkarte oder auf Rechnung

Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung

Einführungsbeitrag

In der Norm ist ein einheitlicher Vordruck zur Übermittlung von Instruktionen für den Güterversand, vorrangig im Landverkehr, festgelegt. Diese Instruktionen können von einem Lieferanten/Versender oder Empfänger einem Spediteur gegeben werden. Der Vordruck wird üblicherweise von einem Lieferanten/Versender erstellt, gegebenenfalls vom Spediteur ergänzt und dem Warenempfänger beim Wareneingang ausgehändigt. Eine einheitliche Terminologie soll der besseren Verständigung und der Rationalisierung dienen.
Die mit dieser Ausgabe vorgelegte Revision der Ausgabe von 1994 berücksichtigt neben einigen editorialen Korrekturen im Wesentlichen Änderungen bei den Gefahrgutangaben aufgrund der ADR/RID-Strukturreform 2001 und deren Fortschreibung in der ADR/RID 2003. Insbesondere musste aus rechtlichen Gründen die Fußnote im untersten Bereich des Vordrucks mit dem Hinweis auf die ADSp aktualisiert werden. In den §§ 449, 466 Handelsgesetzbuch (HGB) ist eine Formvorschrift verankert, in der bestimmt wird, dass zu Gunsten des AGB-Anwenders (= Spediteurs) vom Gesetz abweichende Haftungsvereinbarungen drucktechnisch besonders gestaltet sein müssen.
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23. Januar 2003, transR 2003, 117) legt diese Bestimmung dahin aus, dass diese Formvorschrift nicht nur die Ausgestaltung von Haftungs-AGB, sondern auch deren Einbeziehung in einen Verkehrsvertrag betrifft, und fordert insofern eine qualifizierte Unterrichtung des Speditionskunden, ob und inwieweit der Spediteur in den ADSp von der gesetzlichen Haftungshöchstsumme bei Güterschäden gemäß § 431 HGB abweicht.

Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN 5018:1994-11 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN 5018:2011-04 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 5018:1994-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Feldname von Feld 8 "Sendungs-/Ladungs-Bezugs-Nr" wurde in Anpassung an die VDA-Empfehlung 4922, Version 2 (Ausgabe August 1998), geändert in "Sendungs-Nummer"; b) Erweiterung der Bezeichnung des Feldes 18 um "/Packstück-Identifikations-Nr"; c) Zusammenführung der Felder 29 "Gefahrgut-Klassifikation" und 30 "Gefahrgut-Bezeichnung" in ein allgemeines "Gefahrgut"-Feld sowie inhaltliche Anpassung an die ADR/RID-Strukturreform 2001 und deren Fortschreibung in der ADR/RID 2003 (siehe Literaturhinweise); d) Wegfall des Feldes 32 "Warenwert für SVS/RVS"; e) Die Fußnote im untersten Bereich des Vordrucks mit dem Hinweis auf die ADSp musste aus rechtlichen Gründen aktualisiert werden. In den §§ 449, 466 Handelsgesetzbuch (HGB) ist eine Formvorschrift verankert, die bestimmt, dass zu Gunsten des AGB-Anwenders (= Spediteur) vom Gesetz abweichende Haftungsvereinbarungen drucktechnisch besonders gestaltet sein müssen. Der Bundesgerichtshof (Urteil v. 23. Januar 2003, transR 2003, 117) legt diese Bestimmung dahin aus, dass diese Formvorschrift nicht nur die Ausgestaltung von Haftungs-AGB, sondern auch deren Einbeziehung in einen Verkehrsvertrag betrifft und fordert insofern eine qualifizierte Unterrichtung des Speditionskunden, ob und inwieweit der Spediteur in den ADSp von der gesetzlichen Haftungshöchstsumme bei Güterschäden gemäß $ 431 HGB abweicht.

Normen mitgestalten

Lade Empfehlungen...
Lade Empfehlungen...