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Norm [AKTUELL]
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Die Norm wurde vom Arbeitskreis "SPME" (NA 119-01-03-02-05 AK) des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" erstellt. Die Arbeiten wurden aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms "Wasser, Boden und Abfall" gefördert.
Die Norm legt ein Verfahren für die Bestimmung von Acrylamid in Trinkwasser, Oberflächenwasser und Rohwasser fest, das für die Trinkwasseraufbereitung bestimmt ist. Der Arbeitsbereich des Verfahrens liegt matrixabhängig oberhalb von 0,03 µg/l (genauere Angaben sind nach Abschluss eines Ringversuchs möglich). Im Vordergrund der Gesundheitsschädlichkeit von Acrylamid steht die krebserzeugende und genotoxische Wirkung. Acrylamid ruft in Tierversuchen Krebs hervor und wurde von der International Agency for Research on Cancer (IARC) als "wahrscheinlich kanzerogen für den Menschen" beurteilt. In der Europäischen Union ist Acrylamid in die Kategorie 2 krebserzeugender Stoffe eingestuft. Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) stellt Acrylamid ein ernst zu nehmendes gesundheitliches Risiko für den Menschen dar. Jedoch kann zurzeit nicht verlässlich abgeschätzt werden, wie hoch das Krebsrisiko nach Aufnahme von acrylamidhaltigen Lebensmitteln für Menschen ist, weil es sich um einen Stoff ohne Schwellenwert handelt. Deshalb können für Lebensmittel auch noch keine Grenzwerte festgelegt werden. Grundsätzlich gilt für genotoxische und krebserzeugende Stoffe das so genannte ALARA-Prinzip ("as low as reasonably achievable"), d. h. so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar. Acrylamid ist eine synthetische Substanz, die zur Herstellung von Polyacrylamid verwendet wird. Polyacrylamid wird z. B. bei der Trinkwasseraufbereitung (Flockungsmittel), in der Papierindustrie (Bindemittel), in Lebensmittelverpackungen, Vergussmitteln in Bauanwendungen und kosmetischen Mitteln (Bindemitteln) verwendet.
Acrylamid kommt auch im Tabakrauch vor. Außerdem hat Acrylamid den Menschen in der gesamten Entwicklungsgeschichte offenbar als bislang unerkannt gebliebener Stoff begleitet, der während der Zubereitung bestimmter Lebensmittel entsteht. Über die Tagespresse wurden die Verbraucher gerade in der letzten Vorweihnachtszeit informiert, dass davon stärkehaltige Lebensmittel betroffen sind, die mit "trockener" Erhitzung - grillen, braten, backen, rösten, frittieren oder mit der Mikrowelle (Popcorn) - hergestellt werden. Das Vorkommen von Acrylamid ist jedoch nicht auf industriell hergestellte Lebensmittel beschränkt. Ebenso sind im Haushalt hergestellte Lebensmittel betroffen, wie z. B. Pommes frites, Bratkartoffeln, Toastbrot oder - leider auch - die selbst gebackenen Weihnachtsplätzchen. Acrylamid kommt daneben auch im Tabakrauch und in sehr geringen Mengen im Trinkwasser vor. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, dass nicht mehr als 1 µg dieses Stoffs je Kilogramm Körpergewicht (KG) je Tag aufgenommen werden sollte. Das Bundesinstitut für Risikobewertung schätzt die durchschnittliche tägliche Acrylamid-Belastung von Verbrauchern durch andere Quellen als Lebensmittel und Tabakwaren heute auf unter 0,1 µg/kg KG. Darin enthalten ist die durchschnittliche tägliche Aufnahmemenge von Acrylamid über das Trinkwasser, die bei etwa 0,0036 µg/kg KG liegt.
In der Europäischen Union gilt für Acrylamid in Trinkwasser ein Grenzwert von 0,1 µg/l; die WHO empfiehlt einen Grenzwert von 0,5 µg/l. In Europa sind die Anforderungen an Polyacrylamide für die Trinkwasseraufbereitung in zwei Normen (EN 1407 und EN 1410), die als DIN-EN-Normen in das Deutsche Normenwerk übernommen wurden, geregelt. Allerdings gelangt Acrylamid ins Trinkwasser in der Regel nur dadurch, dass Polyacrylamide zur Trinkwasseraufbereitung als Flockungsmittel bzw. Flotationshilfsmittel eingesetzt werden.