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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt ein Verfahren für die Bestimmung von gelösten mehrkernigen NSO-Heterocyclen in Grund- und Oberflächenwässern fest. Die untere Anwendungsgrenze beträgt 0,1 µg/l Wasserprobe. Niedrigere Bestimmungsgrenzen können in gering belasteten Proben nur bedingt durch Anreicherung größerer Volumina (höchstens 1 l) erreicht werden. Das Verfahren ist auch für die Untersuchung von wässrigen Auszügen/Eluaten aus Feststoffen geeignet.
Bei der Gruppe der NSO-Heterocyclen handelt es sich um aromatische Kohlenwasserstoffe, bei denen zumindest ein Kohlenstoffatom durch ein Stickstoff-, Schwefel- oder Sauerstoffatom substituiert ist. NSO-Heterocyclen liegen häufig vergesellschaftet mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) vor und können im Besonderen im Grundwasser teerbelasteter Altlastenstandorte (zum Beispiel ehemalige Kokereien oder Gaswerke, teerölverarbeitende Betriebe) in hohen Konzentrationen nachgewiesen werden. In Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzungshistorie des Altlastenstandortes kann die Zusammensetzung dabei deutlich variieren. Als weitere Quellen sind Verbrennungsprozesse und Kläranlagen bekannt. Diese Norm beschreibt die Bestimmung von ausgewählten NSO-Heterocyclen mittels Gaschromatographie gekoppelt mit Massenspektrometrie nach Festphasenanreicherung.
Eine Bestimmung von Isochinolin mittels dieses Norm-Entwurfs ist möglich. Die Wiederfindungsraten sind jedoch auf Grund der Besonderheiten bei der Anreicherung mittels SPE und der Gaschromatographie dieser Substanz kritisch.
Eine Bestimmung von Indol mittels dieses Norm-Entwurfs ist analytisch möglich. Erfahrungsgemäß kann Indol in Wasserproben schnellen Transformationsprozessen unterliegen. Derzeit ist keine allgemeine Konservierungsmöglichkeit bekannt.
Dieses Dokument wurde vom Arbeitskreis NA 119-01-03-02-20 AK "Analytik NSO-Heterozyklen" des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW) erarbeitet.