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Norm [AKTUELL]
Diese Norm ist Bestandteil des DVGW Regelwerks.
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Diese Norm gilt für ortsfeste Flüssiggasleuchten (im Folgenden kurz: Leuchten) bis zu einer Nennwärmebelastung von 5 kW, zur Verwendung in Flüssiggasinstallationen mit einem Nennanschlussdruck ≤ 50 mbar. Die Lichtabgabe erfolgt indirekt über emittierende Oberflächen zum Beispiel Glühkörper und nicht direkt über die Brennerflamme. Diese Norm gibt den derzeitigen Stand der Technik wieder, sie beinhaltet ausschließlich thermoelektrisch gesicherte Leuchten. Bei der Verwendung von automatischen Flammenüberwachungseinrichtungen sind weitergehende Sicherheitsanforderungen (siehe zum Beispiel DIN EN 13611) zu berücksichtigen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 30699:2021-11 .
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN 30699:2021-11 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN 30699:1970-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel wurde präzisiert; b) Anwendungsbereich auf den Nennanschlussdruck von 50 mbar und auf die Nennwärmebelastung von 5 kW beschränkt; c) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" aktualisiert; d) die Norm wurde komplett überarbeitet, ergänzt und dem Stand der Technik angepasst. Gegenüber DIN 30699:2021-11 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) in 6.2.1: im ersten Satz wurde "Volumenanteil in %" ergänzt; b) in 7.5.1: "Tabelle 1" in "Tabelle 4" umbenannt; c) in 7.5.2: "Tabelle 2" in "Tabelle 5" umbenannt; d) es wurde eine entsprechend den Gestaltungsregeln geforderte Übergangsfrist von 6 Monaten aufgenommen.