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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Diese Norm ist Bestandteil des DVGW Regelwerks.
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Diese Norm gilt für ortsfeste Flüssiggasleuchten (im Folgenden kurz: Leuchten) bis zu einer Nennwärmebelastung von 5 kW, zur Verwendung in Flüssiggasinstallationen mit einem Nennanschlussdruck ≤ 50 mbar. Die Lichtabgabe erfolgt indirekt über emittierende Oberflächen zum Beispiel Glühkörper und nicht direkt über die Brennerflamme. Diese Norm gibt den derzeitigen Stand der Technik wieder, sie beinhaltet ausschließlich thermoelektrisch gesicherte Leuchten. Bei der Verwendung von automatischen Flammenüberwachungseinrichtungen sind weitergehende Sicherheitsanforderungen (siehe zum Beispiel DIN EN 13611) zu berücksichtigen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 30699:1970-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 30699:2022-05 .
Gegenüber DIN 30699:1970-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel wurde präzisiert; b) Anwendungsbereich auf den Nennanschlussdruck von 50 mbar und auf die Nennwärmebelastung von 5 kW beschränkt; c) Normative Verweisungen aktualisiert; d) die Norm wurde komplett überarbeitet, ergänzt und dem Stand der Technik angepasst.