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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument ist anzuwenden für die Messung der langzeitig akkumulierten, durch Photonenstrahlung erzeugten Ortsdosis mit passiven integrierenden Dosimetern an Anlagen und Einrichtungen, bei denen Ortsdosismessungen im Rahmen von Immissionsmessprogrammen gemäß § 103(2) StrlSchV durchzuführen sind. Dieses Dokument legt insbesondere ein Verfahren zur Überwachung der Gamma-Ortsdosis gemäß der Richtlinie für die Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) [2] fest. Dieses Dokument ist nicht anzuwenden bei Anlagen oder Einrichtungen, für die die jährliche Ermittlung der Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung gemäß § 101(2) StrlSchV nicht erforderlich ist. Anhang A bis Anhang F sind nicht normativ und beinhalten Hinweise zur Anpassung des Verfahrens bei Vorkommnissen, Hinweise zur Bestimmung der repräsentativen Untergrunddosis, ein Berechnungsbeispiel auf analytischem Weg, Hinweise zur Anwendung des Verfahrens bei der Messung von Neutronenstrahlung, Berechnungsbeispiele mit der Monte-Carlo-Methode sowie ein Beispiel zur Aufteilung einer Dosimetergruppe. Dieses Dokument wurde vom DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP), Arbeitsausschuss NA 062-07-63 AA "Radionuklidlaboratorien", erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 25483:2000-09 .
Gegenüber DIN 25483:2000-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Harmonisierung der Begriffe und Symbole mit dem internationalen Normenwerk, insbesondere DIN EN ISO 11929-1, JCGM 200, IEC 62387; b) Verallgemeinerung des Verfahrens auf alle Arten passiver integrierender Dosimetriesysteme; c) Ergänzung eines Verfahrens zur Ermittlung der Zusatzdosis; d) Berücksichtigung der Methodik zur Ermittlung der charakteristischen Grenzen nach der Normenreihe DIN EN ISO 11929; e) Aktualisierung der Verfahrenshinweise zur Bestimmung einer repräsentativen Untergrunddosis; f) Hinweise zur Monte-Carlo-Berechnung der Messunsicherheit und charakteristischen Grenzen als Anhang D aufgenommen; g) Hinweise zur Anwendung des Verfahrens auf die Neutronendosimetrie als Anhang E aufgenommen; h) redaktionelle Überarbeitungen.