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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm gilt für den Bau, die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Geräten für Gewinnungs- und Fördervorgänge in Braunkohlentagebauen. Geräte sind Bagger, Absetzer und Zusatzgeräte ab 200 t Dienstmasse, Zusatzgeräte nur insoweit, als sie auf eigenen Fahrwerken verfahrbar sind. Schwimmbagger sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Besondere Anforderungen gelten für Großgeräte. Dazu zählen: a) Schaufelradbagger mit einem Schaufelvolumen über 800 l oder einer Dienstmasse über 1 000 t oder einem Vorschub des Schaufelradauslegers über 15 m, b) Eimerkettenbagger mit einem Eimervolumen über 800 l oder einer Dienstmasse über 1 000 t, c) Absetzer mit einer Dienstmasse über 800 t oder einer Auslegerlänge über 50 m sowie d) Zusatzgeräte, die nach Größe oder Dienstmasse den vorstehend aufgeführten Geräten entsprechen. Die Norm enthält Anforderungen an die tragende Konstruktion, Schweißarbeiten, Seile, Sicherheits-, Verriegelungs- und Schutzeinrichtungen sowie an den Bau und die Inbetriebnahme von Tagebaugeräten. Wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzepts für die Geräte sind die wiederkehrenden Prüfungen, die für jedes Bauteil im Detail festgelegt sind. Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 008-10-01 AA "Bagger, Absetzer und Zusatzgeräte in Braunkohlentagebauen" des FABERG erstellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 22261-1:2004-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 22261-1:2015-11 .
Gegenüber DIN 22261-1:2004-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm an den Stand der Technik angepasst; b) Förderseilqualität für Windwerkseile nur noch für Großgeräte gefordert; c) Abschnitt "Schadenfeststellung, Dokumentation und Bewertung" gestrichen und in Abschnitt "Zusätzliche Anforderungen für Großgeräte nach Abschnitt 1.2" als neuer Abschnitt 4.4 aufgenommen; d) redaktionell überarbeitet.